Samstag, 28. Januar 2023

Äußerung plus Wirkung = Verwaltungsakt Kriegserklärung nach dem VwVfG

Heute kann wohl jeder Völkerrecht bei McDoof kaufen, als Laber - Happy - Meal mit Pommes, Kola mit Eis, Sauce süß - sauer.

"Matthias H. von der Universität Bonn, einer der renommiertesten Völkerrechtler in Deutschland, winkt ab. Baerbock hätte „vielleicht alles etwas anders ausdrücken können“, völkerrechtlich aber werde damit nichts verändert. „Das war eindeutig eine Erklärung nach innen, im Kreis der befreundeten Mitglieder des Europarates, und keine Botschaft nach außen an den Kreml. Es ging um einen politischen Aufruf zu mehr Zusammenhalt im demokratischen Europa.“ Gegenüber Russland brauche sich die Bundesregierung dazu nicht zu erklären, sagte Herdegen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland."

(Quelle: RND)

Jede nach außen tretende -- Wirkung - - die kraft des Amtes vollzogen wird ist als was qualifiziert ? 

Als Verwaltungsakt. 

Demnach reicht: 

  • Die Erklärung eines Zustandes als Bestand über das Ob
  • Die Wirkung 
  • Der Vollzug nach außen (Panzerlieferung)
Der Europarat ist eine nach außen auftretende Insitution, die sich über die europäische Integration an das Regelwerk des Grundgesetzes anschließt. 
Damit wirkt eine Außenministerin in jeder förmlichen Erklärung nach außen, sobald diese Erklärung einen politischen Verkündungscharakter hat. 

Das Rednerpult setzt diesen Charakter der öffentlichen , - und nach außen gerichteten  Erklärung inkraft. 

Damit ist das, was innerhalb eines öffentlich wirkenden politischen Gremiums verlautbart wird, stets nach außen gerichtet (der Europarat ist ja keine Konferenz der deutschen geheimen Staatspolizei oder des MfS) .


Folgt auf die Erklärung über das Ob (positive Feststellung des Zustandes Krieg) der Vollzug (Lieferung von Waffen), so geht es nicht mehr um einen Verkauf von Sachen, sondern um eine Beistandshandlung (schöne Grüße von der deutschen Dummheit des Jahres 1913 ff).

Damit wird Deutschland durch: 

  • die Erklärung des Zustandes "Krieg" 
  • den Eintritt in die Streitgemeinschaft
  • die Lieferung von Tötungsgerät 
bis zum erklärten Austritt aus der Streitgemeinschaft Kriegsteilnehmer im legalen und verwaltungsrechtlichen Sinne. 


Inkrafttreten des Kriegszustandes: 

Jetzt könnte man nach dem ergangenen Verwaltungsakt, verkündete am Rednerpult des Europarates noch juristisieren, wann der Krieg Deutschlands gegen Russland nach dieser Erklärung tatsächlich beginnen wird: 

Schöne Grüße vom Gefahrübergang einer Sache beim Wechsel des Besitzers. 

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß schon die Ausbildung von ukrainischen Soldaten auf dem Territorium der BRD eine Kriegshandlung verkörpert. Dagegen spricht der Einwand der nicht - faktischen Wirkung, d.h. daß alleine die Ausbildung ukrainischer Armeeangehöriger an sich keine Handlung gegen Russland darstellt. 

Sobald ein Panzer jedoch die polnisch - ukrainische Grenze passiert, tritt der Verwaltungsakt in Vollzug und die Kriegserklärung wird wirksam. 

Eingedenk, daß die BRD ein teil - identisches Gebilde und eine territoriale Teileinheit des ehem. dt. Reiches darstellt und berücksichtigt man, daß das DR sich formaljuristisch immer noch mit der UdSSR und ihrem Rechtsnachfolger im Krieg befindet, könnte man auch von einem Wiederaufleben des zweiten Weltkrieges sprechen, sobald ein deutscher Leopard 2 das Gebiet der ehemaligen UdSSR befährt, d.h. auf die Frage der territorialen Integrität der Ukraine kommt es nicht an, soweit es um die territorialen Merkmale ante geht, die über das Ob eines Kriegszustandes ex ante entscheiden. 


Disclaimer: 
Das sind alles hohle juristische Überlegungen zu Anordnungen und Optionen: NUR: Solche Überlegungen sind eigentlich die Aufgabe von Ressorts, die die Minister beraten und nicht die Aufgabe von depperten Bloggern. 

Es ist schon grotesk, daß man auf einem Blog diskutieren muß, was eigentlich in Referatsarbeiten gehört. 

Und dabei ist es mir egal, ob ein Linker oder ein Rechter irgend einen gescheiten Einwand von sich gibt. Kriegsrecht ist eine faktische Frage und nicht eine solche krakeelender Kleinkinder, die durch den Zufall dank der Dummheit von Wählern in Ämtern sitzen, in die diese Herren und Damen von ihrem Verstand und der Reife her nicht gehören. 



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