Liebe Genossinnen und Genossen,
Es ist mal wieder soweit, es gibt ein vorbehaltlich geäußertes Ausreiseverbot für potentiell wehrpflichtige Männer unter 45.
Wehrpflichtgesetz § 3:
"2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."
Ausreiseanträge ?
Wie bitte ?
Wilkommen in der neuen DDR !
Wie war das mit der EU unter der Freizügigkeit ?
Wenn ich bis jetzt den Titel "werdende sozialistische Diktatur" immer für eine konservative Übertreibung und ein Klischee der AfD hielt, langsam befürchte ich, daß an diesen konservativen Bierparolen doch etwas dran sein könnte.
Die Wehrpflicht als Hebel gegen den Brain - Drain.
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen....