Samstag, 29. Oktober 2022

Warum ich keine Gründe sehe, daß die Hersteller der Impfstoffe haften sollten.


Ich stehe gestern in der Apotheke und da kommt ein Pärchen um die Ecke und will doch tatsächlich: 

DIE FÜNFTE SPTITZE 

... Also das fünfte Buch der Blasphemie oder soll ich sagen: das Pentagram der Hörigkeit. 

Ich stand stumm da und beobachtete die Szenerie und ließ sie auf mich wirken. 

... Und selbst wenn Sie stürbe, 
und die Eingeweide würden mürbe 
wenn sie darbte, 
wenn sie sich böge, 
und bei allem Leid Grimassen zöge: 
Selbst wenn sie läge an einem Tag
geblichen weiß in einem Sarg
als Asche gar in einem Schrein 
ich könnte nie 
ihr Anwalt sein. 

Wie soll man für jemand Partei ergreifen, der sich selbst mit Inbrunst in die Bajonette wirft, man muß es als - eben - auch - Ausdruck des freien Willens zur Unfreiheit stehen lassen. 

Und das bringt den Bogen zu einer juristischen Frage zurück, nämlich derjenigen, wann der freie Wille die Haftung selbst für den Fall der Todesfolge wirksam ausschlösse. 

Ich stehe im Wald an einer Weggabel und trage an mir zu entscheiden: Wen würde ich vertreten wenn.....???




Wenn mich jemand fragen würde, ob ich lieber die mutmaßlichen Geschädigten oder die Pharma verteidigen würde, würde ich die Pharmahersteller als Mandant nehmen. 

Nicht aus finanziellen Gründen, oder aus opportunen, sondern aus solchen rechtlicher und tatsächlicher Natur: 

Die Hersteller sind frei in ihren Verträgen. Der Antrag zu einem Vertrag kann alles und nichts enthalten, es obliegt den Verwaltungsbehörden, Verträge zu schließen, oder auch nicht zu schließen. 

Es obliegt dem Staat die Hürden für die Zulassung zu bestimmen. 

Wenn der Staat in die Geheimheit einer Tatsache einwilligt haftet er als Anwender gegenüber dem Anwendungsadressat, nicht der Hersteller tut etwas, sondern die Politik. 

Der Arzt entscheidet über die 'Anwendung kraft Gewissen, der Politiker stellt den gesetzlichen Rahmen, die Eltern oder der Patient handeln aus dem Behandlungsvertrag heraus. 

Damit entsteht eine Haftungspyramide 


Der Entscheidende (Patient) haftet für sich wenn er besser wissen kann. 

Im Fall minderjähriger Patienten haften die Eltern für die Einwilligung.

Der Arzt haftet für die Anwendung. 

Der Staat haftet für seine Prüfungsobliegenheit. 

Der Hersteller haftet nur im Fall großer Fahrlässigkeit oder Täuschung und auch nur dann, wenn er sie arglistig verübte. 

Wenn der Staat die ihm obliegende Kontrolle unterläßt und nicht prüft, so erlischt automatisch jeglicher Anspruch gegenüber dem Hersteller, denn der Staat hat im vollen Wissen über den möglichen Mangel am Vertrag eingekauft. 

Damit war der mögliche Mangel an der Eigenschaft der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Vertragsnehmer, dem Wirkstoff - Gläubiger (Staat) vollumfänglich bekannt. 

Wenn der Staat ein Auto kauft, im Wissen oder im Unterlassen (gekauft wie gesehen) einer Prüfung, so haftet der Staat für den Vertrieb der Sache als Prüfungsschuldner. 


Der Arzt haftet als Anweder und der Großhandel als Vertreib, die Eltern haften aus dem Behandlungsvertrag aus der Treuhand heraus und der Patient haftet für sich für sich. 


Mit der Tatsache der Querdenker - Demos waren Zweifel an den Wirkstoffen allgemein als bekannt anzusehen. 

Die Querdenker entlasten die Pharmaindustrie dahingehend, daß sie einen Mangel an der Sache öffentlich machten: Wer nach der medial zureichend verbreiteten Kundgebung von Zweifeln an der Impfkampagne sich dennoch impfen ließ handelt bewußt gegen den Zweifel. 


Aus diesem Bewußtsein gegen einen öffentlich bekannten Zweifel zu handeln läßt sich ein Verzicht des Patienten ableiten: 

Wer sich spritzen ließ, OBWOHL er von den Zweifeln durch die Medien und die öffentliche Erscheinung wußte, der verzichtet auf die Risikohaftung, denn die Bestimmung sich behandeln zu lassen traf die Person bewußt gegen die greifbaren Zweifel. 

Wer sich einer Staatsdoktrin anschließt und eine andere Meinung und Option kennt, trifft eine bewußte Entscheidung und nimmt den Schaden im Rahmen der Entscheidung billigend in Kauf. 

Damit ist der Rückgriff auf die Hersteller in mehreren Stufen versperrt. 

Ich persönlich sehe weder moralische, noch ethische Probleme, auch keine rechtlichen solchen in der Frage, was ein Hersteller darf und was nicht. 

Jeder hat eine Vertragsfreiheit und diese beinhaltet auch eine möglicherweise schädliche Abmachung. Wenn diese ausdrücklich bedungen war und sich beide Parteien prüfend über die Modalität einig waren, haftet nicht die eine Partei, wenn NUR die andere an ein Drittverhältnis (Bürger) gebunden ist. 

Wenn eine Kette aus Verwaltung, Behörden, Ärzten und Vertragsnehmern aus dem Behandlungsvertrag sich nicht über die Tragweite ihres Handelns im Klaren sind, sehe ich keinen Grund, warum ein Hersteller aus dem Liefervertrag irgendeine Haftung tragen sollte. 

Wer sich jetzt noch spritzen läßt, oder sein Kind spritzen läßt und eine Einwilligung erteilt, der haftet aus dem Umstand des Wissen zum maßgeblichen Zeitpunkt heraus für sich. 


Die Hersteller sind nicht haftbar. 


Gesetzt den Fall, ich müsste eine Frau vertreten, die ihr Kind impfen ließe und ich müsste gegen meine eigene Argumentation ankämpfen, es wäre, würde ich die andere Seite vertreten unendlich schwer zu beweisen, daß den Hersteller eine Schuld träfe. 

Wie will ich beweisen, daß eine Mutter nichts von dem möglichen Mangel an der Substanz wußte, wenn überall Querdenker - Demos stattfanden und die Medien diese breit diskutierten ?

Wie will ich beweisen, daß ein Patient, der bei einem Impfzentrum ansteht, ferngesteuert war. 


Hörigkeit, liebe Leser bewerkstelligt eine Eigenhaftung, die nur dann nicht einträte, gäbe es ein belegbares Unwissen. Das bloße Wissen - Können reicht aus, den Hersteller von jeglicher Haftung frei zu stellen. 

Die eigen Hörigkeit ist der erste Haftungsadressat, der Staat und seine Behörden allenfalls der zweite. 

Wenn der Staat die Haftung über die Unfallkasse beschränkt, dann haftet er nur in der Höher der gesetzlichen Ansprüche. 

Sofern es auf die Delikshaftung kommt, haften allenfalls Lehrer und Chefs für psychologische Bedrängungen auf einen Behandlungsvertrag hin genötigt zu haben. 

Gerade die Nötigung durch Dritte entlastet die Hersteller zusätzlich, denn der nötigende Dritte konnte über die Umstände durch die gleichen Quellen erfahren haben, wie der Willige. 


Damit ist der Hersteller vollständig aus dem Aktionskomplex verschwunden, die Haftung kann nur innerhalb der Aktionszirkel berufen werden. 


Ein Waffenhersteller haftet nicht für den Bankraub aus dem Wiederverkaufsrecht an der Waffe oder einem ihrer Bestandteile oder der für ihre Benutzung bestimmte Munition. Das Wagnis der Anwendung eines Produktes trägt allenfalls der Vertrieb, zumal, wenn er um die Eigenschaft weiß, was gerade dann der Fall ist, wenn eine Eigenschaft - ausdrücklich - und bewußt von beiden Seiten zur Geheimhaltung bestimmt war. 


Die Geheimhaltung allein setzt bewußtes Handeln voraus, dieses schafft die Haftungsperre, daß der Käufer (Staat) umfassend mehr wußte und er erst den Informationsmangel ausdrücklich vertraglich begründete. 

Jeder kann in einem Vertrag (Vertragsfreiheit) die Geheimheit bedingen: Wer aber prüfungsverpflichtet ist (Staat) handelt gegen die Obliegenheit und die Delikshaftung trifft denjenigen, der keine Geheimheit von Tatsachen bedingen dürfte. 


Auch hier ist der Hersteller, der nicht verpflichtet ist staatlich zu handeln frei von jeder Schuld: Der Hersteller muß nicht mehr als liefern, er hat weder die Hoheit über die Zulassung noch die Hoheit über die letztliche Verwendung (Arzt), noch hat er einen mittelbaren , - oder unmittelbaren Einfluß auf die Willensbildung beim Konsumenten. 


Rechtsphilosophisches Abstractum: 

Ab wann ist die Hörigkeit in Wahrheit ein, - wenn auch nur anfänglich freier Wille, auch wenn er sich als Automatismus ins Unbewußte verlagert haben mag ?

Ab wann kommt Hörigkeit der Wert einer Bewußtseinsspaltung zu, das Kollektiv und das Ich - getrennt zu halten ? 

Ab wann ist Hörigkeit krankhaft, wann ist sie tatsächlich eine milde Form der Schizophrenie und was bedeutet dies in der Frage, welcher Charakter überhaupt einen Willen äußert, OB dieser vom kollektiv - gefassten Ich oder vom persönlichen Ich aus geäußert wird, ob das unabhängige Ich urteilt, oder nur das gefasste, - umrahmte Ich. Und wie muß man ein Rechtsgeschäft ansehen, wenn der Mensch nicht frei ist in seiner Erklärung zu diesem Geschäft ? 

Ist der Staat nur ein Vormund einer Masse in Wahrheit Geschäftsunfähiger Interdependanten ?

Ist die Demokratie gar ein Gebäude, eine Art Psychiatrie, in der sich die Kranken den Staat als Krücke entwerfen ?

Ist die Wahl eine solche wie im Siechenhaus, wo sich das Pathoforme das Hospitalistische wählt um für sich den passenden Rahmen zu erkiesen ?


Die Hölle hätte ihre Rechte

die sie in der Form des Staates 

als Heil zu allen Kranken brächte. 

Zu aller Zeit wär´ der Mensch umsorgt

der sich für seine Stimme

eine andere erwählt 

und für alles in sich Schlechte

eine fremde Stimme borgt.


Wer aus dem Selbst für sich nicht kann entscheiden

ist dazu verdammt

einem Amt 

sich zu unterwerfen 

und unter Königen zu leiden. 


Was ist also das Individualrecht, wenn es einem Kollektivrecht mit Verzicht auf der Trägerschaft des Ichs, wirksam abgetreten wurde ?











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