Donnerstag, 27. Oktober 2022

Dieser Blog kann nicht mehr saubere Analysen oder Planspiele besprechen. Projektionen und Überlegungen sind jetzt in Deutschland verboten.

 Es gibt jetzt in Deutschland (wieder einmal in der Geschichte) eine Konstellation, die es verbietet frei zu spekulieren, oder gar einen alten Bericht von Peter Scholl Latour über beispielsweise die Ukraine zu senden, oder gar zu diskutieren: 

Die Neufassung des § 130 StGB stellt es unter Strafe, in einer Kriegshandlung die offiziell ausgegebene Schuldbehauptung in Frage zu stellen, oder die kriegerische Handlung in den Zusammenhang mit vorangegangenen Vorkommnissen zu fügen, wenn es Merkmale gibt, die isoliert werden können um die Erfülltheit des Straftatbestandes ohne Ansehung der historisch werdenden Kontexte auch nur zu behaupten, um zu einer Maulkorbanklage kommen zu können. 


Dazu fügt sich ein weiterer Paragraph, der dem Wortführer der Propaganda das Alleinrecht auf die Waffengewalt seiner Sätze und Phrasen zusichert: 

Zitat: 

"§ 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr

1.

eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder

2.

einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert

auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend."


Wer also die Aussage eines Despoten heranzieht, und diese Kritik, - nach der Willkür des verfolgenden Behauptens durch staatliche Hoheit, - "nach den Umständen bestimmt ist", - eine auch nur behauptbare Gefahr für den Wortschöpfer zu schaffen, ist das Benutzen von Daten und dem Geseier der Emporenkönige dem Pöbel bei Androhung von Strafe verboten. 


Will heißen: Wenn der König sagt: 


"Der Pöbel ist Dreck". 


... darf man das nicht wiederholen, wenn der Pöbel dadurch gegen den König aufgebracht sein könnte und diesen, - wenn auch nur einer abstrakten und imaginierten Gefahr für Leib und Leben unter jedwedem behaupteten Spekulieren aussetzen könnte. 

Es reicht also prinzipiell schon das Zitieren aus einer Politikerrede in der Öffentlichkeit und eine scharfe rhetorische Demontage derselben, als daß diese dann unter Strafe stünde, würde einer Behaupten, wegen genau dieses Presseartikels in Rage geraten zu sein.

Kurz: Wer jetzt noch sagt, daß der König nackt ist, wird bestraft, weil schon die Feststellung der Nacktheit zu der Sphäre persönlicher Daten des Königs gehört. 

Willkommen in der blanken Willkür gegen jedwede Opposition gegen jede Form von noch so hetzerischem Schwachsinn, wenn er nur von der Allmacht des jeweiligen Despoten im Dienste ausgeht. 


Damit muß die Analyse ab jetzt unterbleiben, weil sie ansonsten Konzessionen eingehen müsste um mit dieser Klonette eines SED - Staates nicht in Konflikte zu geraten. 

Und wer etwas tatsächlich betrachten möchte,- um es frei  mit Hannah Arendt zu halten, "als Hüter der historischen Wahrheit", der wird nichts verfälschen nur um einer Mutante oder Klonette übelster deutscher Tradition den Hof zu machen. 










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