Donnerstag, 28. Mai 2020

Der hilflose Kampf gegen die Begriffe


""Der Antisemitismus", "der Linksextremismus", "der Nationalsozialismus"... hat ".

Jeder Zugang zu einer Bewertung, der einen Sammelbegriff beinhaltet führt weder zu einer wahren Problembeschreibung noch zu einer Lösung und zwar aus einem simplen Grunde:

Der Handelnde, der Exekutiv ist ein Mensch, kein Begriff.

Gegen den Nationalismus, den Antisemitismus, den Kommunismus,... etc. kann man kämpfen wie man will, aufklären wie man will, man zielt totsicher an jeder Lösung vorbei, weil man mit den Begriffen die Sozialisation des Einzelnen unberührt läßt, setzt man sich noch der Vorhaltung aus, mit der Jagd der Begriffe überhaupt nichts zu ändern und auch nicht funktionseinsichtig ändern zu wollen.

Die Tat häng immer an einer Person und deren Prädestinierung. Ob jemand ein Gewissen und eine Positionsübernahme erwirbt hängt von den Einflüssen ab, die diese Person formten und zwar in der Prägephase im Kindesalter.

Wenn ein Volk typische Prägemuster ausbildet und sich in den einzelnen Prägungen Ähnlichkeiten abbilden, dann ist das eine Sozialisation, die nach außen und innen kontinuierlich ist. Das ändern nichts daran, daß das Motiv des Handelns vom Einzelnen getragen wird, und nicht von einem abstrakten Begriff.

Wenn also beispielsweise der Zentralrat der Juden den Antisemitismus beklagt, oder eine NGO den Rechtsradikalismus, dann hat das überhaupt keine Aussagerelevanz, denn die soziale Bedingung als Grundlage bleibt schließlich außen vor, - und im rechtlichen Sinne so unberührt, wie die Frage nach dem Umstand der Bewußtseinsbildung bei dem Träger des Umstandes selbst.

Die ontogenetische Werteveranlagung ist entscheidend für die Ausbildung von Gewissensleistung oder einem Gewissensdefekt. Eine Ideologie kann solche Eigenschaften sammeln, sie erklärt sie nicht und sie verursacht weder den Grund noch den Zustand der Gewissenskraft in ihrer Beschaffenheit.

Der kollektive Begriff hilft in der konkreten Situation der Handlung nicht diese nach Ursache - und Wirkung zu beschreiben.


Geschichtlicher Exkurs:
In der Frage, warum die Deutschen so grausam sein konnten, muß man dieser Frage mit einer anderen abhelfen:

Welche ontogenetischen Faktoren hatten diejenigen Charaktereigenschaften des jeweiligen Täters herausgebildet, die letztlich in einer kollektiven Summe jede einzelne Tat ermöglichten ?

Die Eigenschaft des Täters ist schon keine kollektive und schon gar nicht in der Frage der juristischen Bewertung der Handlung und ihrer Zusammenhänge. Der Begriff scheidet rechtlich in jeder Lage des Verfahrens über dem Fall von vornherein aus.

"Der Nationalsozialismus" ist kein Gegenstand der Verfolgung. Wenn man es auf diesen Gegenstand in der Betrachtung im Abstellen ankommen läßt, dann führt die Betrachtung von ihrem juristischen Wert weg und abstrahiert - unecht und ins Nichts hinein.

Die Frage nach der jeweiligen Handlung und ihrer uniformen Summe führt den Anschein unmittelbar auf die Grundlage der kindlichen Entwicklungspsychologie und die Verankerung von Werten in dieser. Das gleiche gilt für die Frage nach dem Grunde für kollektiv ausgebildete Werte innerhalb der Kontinuität solcher Sozialisationen.

Wenn man die ontogenetisch wirksamen und in der jeweiligen Gesellschaft in die Konventionen übergegangenen Werte untersucht, bekommt man eine Aussagegröße für die schematischen Voraussetzungen beim Individuum erstens, als jenen im kollektiven Ausdruck in der Untersuchung der validen Faktoren zweitens.

Beide Faktoren bilden den Vorgang einer sozial daherkommenden Handlung in dem geschichtlichen Kontext ab. Die Faktoren können nicht alleine stehen ohne daß sich unmittelbar ein Validitätsproblem begründet.

Dieses Problem in der Gültigkeit führt zu einem Manko in der Herangehensweise der Antithese bis zu einer fehlenden Definition der Ursache dem Grunde nach.

Die Auflösung des Falles muß also die Frage bilden, was den einzelnen ausformte zu sein, was er ist oder war.

Dieser Aspekt fehlt gängig in den sozialen, politischen, wie (straf-) rechtlichen Betrachtungen.

Das soziale Sachverständigengutachten mit der Frage nach der entwicklungspsychologischen Einflußgröße ist eine Folgebetrachtung des psychologischen Gutachtens zu einer inneren Handlungsfrage - mehr überdies, wenn diese Handlung dann auch als Tat qualifiziert wäre,  juristisch, wie in der politischen Betrachtung.

Die Auflösung und die Offenbarung sind beide Elemente der übergeordneten sozialen Betrachtung der wirksamen Umstände. Der Rückgriff auf empfindlichste Zusammenhänge innerhalb der Familien und jener im Begriff des Staates als Ausdruck der sozialen Ordnung explizit erklärt, warum dieser Bereich der Berührung gerne gemieden wird.

Der entwicklungspsychologische Zusammenhang ist offenkundig und validiert sich schon in der juristischen Frage einer Gattungstat innerhalb konkret umschriebener sozialer Ordnungen, als deren Grund und folgende Ursache innerhalb des Zusammenhangs ontogenetisch - demologisch.

Ich will nicht auf den Begriff hinaus, aber ich glaube, daß die Frage des Begriffes seinen Sinn nicht übersteigt und dieser ist stets abstrakt und nutzt wenig, wenn er kategorisch gebraucht wird.
Und die Gattung an sich ist weniger wichtig, wie die Gattung aus der spezifischen Menge heraus.

Wenn das Hirnchen sich nach diesen Zeilen erwärmt anfühlt, war man entweder zu lange unter der Lockenhaube oder die Synopsen machen Party.

Dieser Lehrsatz ist mindestens so wichtig, wie die oberen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Weise ist weise, wenn er es nicht ist.

 Der Weise schwebt und hofft auf etwas Besseres.  Der Pessimist hat immer recht, denn schlecht ist immer irgendwie.  Weisheit hat einen geda...