Mittwoch, 29. Mai 2024

Transgender: Die Sekte der Verstümmler

Heute traf ich eine alte Bekannte und diese erzählte mir von ihrer Tochter, die sich nach einer Depression unter dem Eindruck der Gender - Debatte anfänglich umoprieren ließ, sprich man entfernte ihr gesunde Brüste und die gesunde Gebärmutter.

Die Geschichte der Betroffenen und Familie nimmt sich aus, wie ein Horrorfilm. 

Ärzte, die gesunde Organe aufgrund eines psychologischen Zustandes unter einer Mode - Interpretation entfernen dürften dabei satt in das Spektrum forensisch - psychiatrischer Gewalttäter fallen. 

Das Leid, daß unter dem Label einer Modehysterie verursacht wird hat Folgen und das sind tiefgreifende Folgen, wie bei dem Verlust von Körperteilen durch Kriege oder Unfälle. 

Suggestionen und kommunikative Inhalte als Grundlage heranzuziehen, Verstümmelungen vorzunehmen ist abgründig und rangiert auf der Ebene psychopathischer Tätertypen. 

Die Medizin und die Psychologie machen sich hier nicht schuldig, sie pervertieren beide ihr Fach bis zu dessen vollständiger Diskreditierung und Auflösung. 


Es werden Menschen Körperteile amputiert, nicht weil sie auf eine Landmine traten oder mit dem Auto verunglückten oder an Brustkrebs litten, man nimmt Frauen gesunde Brüste ab, weil diese in den Medien im Zustand einer labilen psychischen Episode suggestive Inhalte fanden, die dann ein Eigen - Narrativ errichten. 

Man könnte auch von einer induzierten fixen Idee sprechen. 

Der Arzt, der auf dieser Basis ein Skalpell in die Hand nimmt, kann sich getrost unter die geschichtlich bekannten Psychopathen des Heilberufs zählen. 

Auf den Komplex der Tat gebracht ist es unerheblich welche Ideologie meint den Körper zum Bastelobjekt formulieren zu dürfen. Beim Tatumstand, nämlich der Vornahme der Verstümmlungshandlung kommt es auf die Ideologie NICHT an, sondern auf die Person des Täters und die Ausführung der Handlung OHNE anderweitige medizinische Indikation. 

Das bloße Gefühl im falschen Geschlecht geboren worden zu sein ist keine medizinische Indikation, zumal dann nicht, wenn nicht klar ist, ob es sich um Introjekte handelt oder Konstruktionen. 

Genau so ist es keine medizinische Indikation Mädchen die Lippen auf zu spritzen oder Botox zu verabreichen, wo es nur um eine narzisstische - ggf. schizoid - bauende Geltungssucht geht. 

Die Medizin stellt nicht mehr eine Wissenschaft über das Heilen, sondern eine Prostituierte der zeitgenössischen Modeverlangen dar. 

Die Wahrheit wäre es zu sagen: Die Medizin ist eine billige Schlampe gesellschaftlicher Wahnzustände geworden. 

Sie ist als Wissenschaft in diesem Zustand und Kontext nicht mehr vorhanden.


Mir tut es um die Familie leid, ich kenne diese Menschen persönlich und es ist kein Abstraktum oder ein Wahnzustand aus dem Fernsehen. 

Das sind Menschen, die ich lange kenne und nun stehen sie vor einem surrealen Scherbenhaufen und die Betroffene ist verstümmelt und leidet weiterhin an Depressionen, wie vor dem Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit auch. 

Das einzige, was man tat war, zu den Depressionen dazu ihren Körper zu zerstören und zwar lebenslänglich. 

Man wird in der Zukunft diskutieren müssen, ob diese Art der Genitalverstümmlung als Sexualstraftat zu werten sein wird. 

Es ist juristisch ziemlich heikel von einem freien Willen zu sprechen, wenn der Umstand der Willensbildung nicht hinreichend erforscht ist und das geht eigentlich schon in jedem Tattoo - Studio los. 


Die Rechtswissenschaften können sich dann gleich noch nach den Medizinern zu den Beihelfern des Wahnsinns gesellen. Denn auch hier scheint sich keiner weitere Gedanken über die genauen Umstände und Zusammenhänge zu machen. 


Zur Wiederholung: 

Das Entfernen gesunder Organe stellt eine hochgradige Ausnahme in der Medizin dar und erfordert juristisch ganz spezielle und gesicherte Umstände um nicht als bestialische Straftat qualifiziert zu sein. 

Die Umstände und die Feststellung dieser bedürfen gewissenhafte und nachforschende Untersuchungen und Gegenprüfungen. Es geht um eine Zahl im tiefsten Promillebereich. 

Diese Veränderungen müssen zudem gerichtlich abgesichert sein und diese Abklärung bedarf einer vielschichtigen psychologischen Vorerkundung des Sachverhalts, der Person und aller möglichen Umstände und Einflüsse. 

Wo auch nur eine einzige Unklarheit zum Zweifel überleitet hat das gesunde Organ das Recht vor dem geistigen Zustand des Patienten ! 

Der Körper ist der Medizin und der Rechtswissenschaft heiliger als der Geist. Sonst könnte man jeden Selbstmörder mit den Mitteln seiner Wahl beliefern und würde die Psychologie zum Beihelfer umfunktionieren. 


Zwangssterilisation und Entfernung der Gebärmutter: 

Juristisch ebenfalls imponierend ist die Parallele zwischen einer Sterilisation unter Zwang und das Entfernen einer Gebärmutter unter einem ggf. zwanghaften Eindruck. 

Auch konkludente gesellschaftliche Denkzwänge fallen unter die Kategorie äußerer Zwänge. Jedes Kompositum aus Denksatz und Introjekt stellt einen äußeren Umstand dar, gerade bei willensschwachen und/oder labilen, - kommunikativ abhängigen Personen. 

Wenn man den, von den Ausnahmen abzugrenzenden Wunsch, das Geschlecht aufgrund einer Suggestion ändern zu wollen unter den Formenkreis der psychiatrischen Zustände zählt, stellt das Sterilisieren einer so psychiatrisch erkrankten Person keinen anderen Umstand dar, wie jener, der als Tatbestand der Zwangssterilisation historisch bekannt ist, - man macht eine psychisch kranke Person unfruchtbar und das auf Dauer. 

Das ist der Tatbestand als solcher und dieser ist in der Literatur etabliert.

Der Chirurg, der den Eingriff unter Ausnutzung einer Willenlosigkeit, Willensschwäche, Willenstrübung, einer zeitweiligen exogenen Beeinflussung des Willens oder einer bloß kommunikativen Suggestion führt und hierfür Geld bekommt, der errichtet das Merkmal niedriger Beweggründe. 

Der Arzt handelt autoritär, d.h. der Chirurg muß sich selbst  - - über den Zweifel hinaus - - ins Bild setzen und hat vor dem gesunden Organ im Zweifel den Regelfall anzuwenden, den Eingriff abzulehnen. Er muß das bessere Wissen über jeden letzten vernünftigen Zweifel haben. 

Hat der Chirurg auch nur den leisesten Verdacht einer psychiatrischen Grundlage des Verlangens des Patienten, so hat er diesen Umstand klar zu erkennen und die nötige psychiatrische Behandlung einzuleiten, was ebenfalls bedeutet, daß das gesunde Organ ein Tabu darstellt und der Fokus dann ultimativ auf den psychologischen Befund zu richten ist. 

Das Abtrennen von Körperteilen auf Verlangen muß auf der Seite der Ausführenden ebenfalls zu psychologischen Fragen führen. Man muß erforschen, warum ausgebildete Mediziner leichtfertig und unter massiven Verstößen gegen die Auflagen der ärztlichen Kunst bereit sind für Geld gesunde Organe zu entfernen um nur einer Mode oder Laune eines Zeitgeistes zu entsprechen. 

Es ist keineswegs psychologisch gesund als Mediziner an einem gesunden Körper Organe zu entfernen ohne daß es dafür mehr als die Indikation gibt, daß der Patient nach eingehender medialer Gehirnwäsche  - - meint - - er hätte ein anderes als das organisch angeborene Geschlecht. 

Die Fälle, die hier tatsächlich indiziert in Frage kommen sind hochgradige Ausnahmen, die nicht mehr sind als höchst seltene Spielarten der körperlichen Entwicklung im Mutterleib. Das sind aber Ausnahmen im Bereich unter der Verteilung von Trisomie 21. 


Jeder, der außerhalb dieser tatsächlich klinischen Verteilung von geschlechtlichen Übergangszuständen in klar und klinisch umschriebener Pathoform, Eingriffe vornimmt begeht schwerste Straftaten im tatsächlichen als auch im juristischen Sinne. 


Dieses Plädoyer widme ich der Betroffenen selber und natürlich gleichauf ihrer Familie, die unsägliches Leid und psychologische Zustände jenseits des Sagbaren durchmacht. 




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

VWs Volkssturm in Sachen E- Auto

 VW verrennt sich in seiner Ausführung der politischen Absicht, was eigentlich eine Geburtskrankheit bei diesem ehemaligen NS - Konzern ist....