Donnerstag, 16. Mai 2024

Französisches Militärmaterial in der Schweiz

Die Schweiz lebt im Drogenrausch der Anpassung: 

Fakt 1: 

Wenn Frankreich auch nur einen getarnten Regenschirm in die Ukraine liefert ist das Arsenal der französischen Armee eine außerterritoriale Teil - Etappe in einem aktiven Krieg. 

Fakt 2: 

Das Arsenal einer Nation ist nicht durch Aufgaben teilbar, es unterliegt als ganzes dem Vorbehalt des jeweiligen Ministerium, das über das Arsenal als Ganzes die Verwaltung führt. 

Fakt 3:

Die Durchleitung von Material aus diesem Arsenal stellt eine logistische Hilfsleistung für eine zumindest mittelbar an einem Krieg beteiligte Interessensphäre dar. 

Die Konstellation der Durchleitung kommt in etwa einem Umstand gleich, als hätte die deutsche Wehrmacht durch die Schweiz Waffen verlegt, nur mit der Begründung, diese Waffen seien für Nordafrika und nicht für den Russlandfeldzug bestimmt. 

In dem Moment, in dem die Schweiz logistische Leistungen für eine Partei unternimmt, erklärt sie die Neutralität in Bezug auf die Vorbehaltsware eines fremden Arsenals, das auch eine aktives Arsenal einer Etappe in einem Konflikt darstellt, für obsolet. Sie hebt sie faktisch durch eine Handlung auf, die einer bestimmten Partei begünstigend zukommt. 

Die Neutralität hängt nicht davon ab, ob die Schweiz an einem Auftrag außerhalb eines Krieges beteiligt ist. Die Neutralität hängt davon ab, ob die Partei mit der man kooperiert in sich mit Interessenkonflikten beladen ist oder auch nur mittelbar an einem Krieg, und sei es durch Zulieferung beteiligt ist. 

So eine Partei auch nur mittelbar mit dem Arsenal Etappe wird, entfällt die Kooperation anhand dieses eintretenden Merkmals und die Neutralität entbindet dann aufgrund der Involvierung des anderen Teils pflichtig aus dem Kooperationsauftrag. 


Aber auch hier gilt: Die quasi mathematische Wirklichkeit der Logik der juristischen Denksätze und die wohlfeile narrative Politik sind zwei unterschiedliche Realitäten. 

Aber es gilt auch: Die Narrative werden später immer von der quasi mathematischen Realität eingeholt. Das gilt für die DDR in der Frage der Nationalökonomie, genau so wie für die Beschwer auf dem Neutralitätsstatus. 







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