Mittwoch, 15. Mai 2024

Urteil gegen Björn Höcke: Auch abstoßende Menschen haben Meinungsfreiheit

 Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich die AfD für eine Ansammlung von Anbetern der Robidog - Tüte halte und es gibt Personen, bei deren Innenwelt mir schlecht werden könnte. 

ABER: 

Auch der letzte Normopath hat, wie alle korrekten faschistoiden Moral - Divisionen der "gesellschaftlichen Mitte": GLEICHE RECHTE. 

Und dazu zählt die Meinungsfreiheit, auch wenn mir eine Meinung nicht passt oder ich sie für gefährlich oder gar hochnot krank halte. Das Recht schützt auch diese >>Diversität<< und wenn jemand behaupten kann eine Kuh zu sein oder trotz genitaler Beschau überzeugender Testes eine Frau sein will, bitte es hat jeder das Recht als Wirrkopf, Priester, Affe, Professor oder als Bratpfanne identifiziert durch die Lande zu laufen. 

Das Recht hat gegenüber der Meinung weitestgehend blind zu sein. 


Meinungsdelikte halte ich für eine Verirrung des Strafrechts, solange an der Meinung keine Tat hängt, muß das Wort frei sein, ob bei der kirchlichen Wohlfahrt oder den Verehrern der arischen Rübensuppe. 

Denn der Anfang der Urteile gegen die Meinung ebnet den Weg für die Übernahme durch erst recht faschistische Strafansprüche und so muß man sich dann vorhalten lassen in der Demokratie vorbereitet zu haben, was ihre Nachfolge dann gut etabliert ergriff. 

Das Ghetto macht aus jeder Identität eine Doktrin und erzwingt stark komprimierte Identitäten. 


Es gehört ein gewisses Maß an rechtlicher Weitsicht und arrivierter Position dazu Freiheiten auch gegen die eigene Überzeugung zu garantieren. Auch der größte Gewaltverbrecher unterliegt den Garantien der Verfassung und manchmal stellen die größten Gewaltverbrecher sogar die Staatsführung im Auftrag des Volkes. Und selbst wenn das Recht abgeschafft wird, hängt das Grundrecht nur in der Suspendierung, denn es ist auch ungeschrieben anwesend. 

Die politische Justiz ist der Anfang der politischen Justiz und wenn man ein Prinzip dieser einmal eingeführt wird, ist es nur noch eine Frage, wer sich dieses Werkzeugs be, - oder ermächtigt. 

Und man soll nicht unter einer scheinbaren demokratischen Forderung erschaffen, was sich dem Prinzip der Gegner der Demokratie annähert, denn sonst ist es keine Verfassungswirklichkeit, sondern nur ein Wettbewerb der Strafansprüche, die aber dann auf beiden Seiten absolut und faschistoid bauen. 


Selbst ein Eichmann in Jerusalem hatte alle Rechte des geltenden Prozessrechts. 

Wenn man einmal die Usance etabliert, daß jeder nach politischer Billigkeit abgeurteilt wird, dann wird diese Spielregel von allen Seiten ergriffen. 

Das ist dann das Ende des Verfassungsstaates auf dem Kampffeld zwischen vorgeblichem Anstand und seinem Objekt der subjektiven Berechtigung für Strafansprüche. 

Und dann ist jeder das Prinzip des Gegners im jeweils anderen. 

Und selbst wenn ich wüsste, daß mein Mandant mir an den Kragen gehen würde, so er drüfte, ich muß seine Rechte verteidigen, sonst schaffe ich ihm erst recht die Rechtlosigkeit, die er später genau für das ergreifen wird, was ich ihm aber durch meinen Opportunismus selber schaffe. 

Ich schenke ihm mit Willkür sein Prinzip und bin sein Zulieferer. 

Das ist eine sehr unjuristische und dumme Handlungsweise. 


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