Res publica bedeutet eben nicht "Staat", sondern "öffentliche Sache".
Die "öffentliche Sache" verlangt nach einer Regelung, nicht nach einer Machtfrage, wenn diese nicht für die Regelung notwendig ist.
Daraus folgt: Es gibt keinen Staat, der nicht in der Sache an sich gerechtfertigt ist. Überbegriffe von Staatlichkeit verkörpern in aller Regel die Anmaßung von Macht und sind schon illegitim kraft der Bezugslosigkeit zu einer "öffentlichen Sache".
Macht um ihrer selbst Willen ist keine "öffentliche Sache".
Demnach ist ein Staat, wenn überhaupt begründet in der Koexistenz der Individuen unter einander und kennt zwar Sammelbegriffe, jedoch keine Überbegriffe und Bedeutungen und Wertungen schon gar nicht, es sei wiederum denn aus der Sache an sich.
Der Staat ist nicht einmal eine Körperschaft, er ist ein Hologramm über den öffentlichen Dingen und zwar aus diesen, nicht über diesen von sich aus.
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