Montag, 28. Februar 2022

Das Problem der Waffenübergabe: Der Gefahrübergang und der Akteur: DHL oder UPS ?

 Stellt man die Waffen mit Nato - Personal in der Ukraine ab, ist die Nato in der Ukraine tätig, holt die Ukraine die Waffen in Polen ab, betritt das ukrainische Militär oder ein Bevollmächtigter desselben NATO - Boden und die Nato, also Polen wird zum Versorgungsstandort, zur Etappe und das in einem Krieg. 

Die einzige Möglichkeit wäre: 

Ein Gleis verlegen, daß exakt auf der Grenze auf 1cm aufgesägt ist und baulich eindeutig getrennt. 

Dann einen Wagon nehmen und ihn in Polen anschieben und über die Lücke in der Schiene durch eigene Trägheit rollen lassen. 

Denn dann hätte die Nato nicht auf ukrainischem Boden und die Ukrainer nicht auf Nato - Territorium gewirkt und die Waffen wären ohne Zutun irgendeiner Seite eine juristische Weile "von alleine" in das Kriegsgebiet gerollt. 

Würde man DPD, DHL, Hermes oder UPS, also zivile Unternehmen die Fracht fahren lassen, wäre die Ware zu keinem Zeitpunkt "deponiert", sondern stets in einem Auftragszusammenhang in Bewegung und zwar durch menschliche Handlungen. 

Also bleibt nur die Möglichkeit des inaktiven Rollen - Lassens um jeder Frage aus dem Weg zu gehen, wer, was auf welchem Territorium - tätig - verrichtet hat. 

Die rechtliche Frage der Ausfuhr von Kriegswaffen - ohne Bündnisfall - beginnt aber schon an der polnischen Grenze. Und: darf die Bundeswehr überhaupt solche Transporte unternehmen, und dürfen Rüstungsgüter überhaupt in ein aktives Kriegsgebiet exportiert werden, ohne jedes Mandat der UN ?

Wer darf den Wagon anschieben, Polen, Deutschland ? Dürfen die Polen einen Wagon anschieben, in dem deutsche Waffen transportiert werden ? Darf die EU einen Staat beauftragen für sie Waffen zu transportieren, die nur unter Kriegsrecht außerhalb des Transportrechts verfrachtet werden dürften ?

Und für eine Waffenlieferung: Darf sich UvdL überhaupt über nationales Kriegswaffen - Kontroll und Exportrecht hinwegsetzen, ohne daß es für diese Ausnahme eine Ermächtigung kraft subjektivem Notstand gibt ?

Die EU ist keine Kriegspartei und territorial nicht einmal betroffen ! Damit kommt diese Waffenlieferung ohne Anlaß einem willkürlichen Kriegsbeitritt gleich (Einstandspartei in der Etappe). 

Die EU als Etappe und die Deutschen als Lieferant, das könnte man gut und gerne als Erweiterung des Krieges auslegen. Schon wer die Suppe an eine Seite liefert ist "Kriegspartei" im Sinne eines Bündnisses, hier eben auf die Aufgabe hin, Waffen zu liefern. So eine Art - Etappen - Outsourcing. 

Das dürfte rechtlich alles - spätestens im Nachhinein innenpolitisch einen Bumerang geben, dessen restliche Wirkung - schon verfassungsrechtlich unabsehbar ist, von der Reaktion Russlands auf diese Einmischung und den Streitbeitritt Deutschlands und der EU ganz zu schweigen. 


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