Dienstag, 30. November 2021

Das Verfassungsparadoxon ist Wirklichkeit geworden

 Mit der Verfassung ihre Wirkungslosigkeit in einem Narrativ zu begründen ist auch: 

Das Paradoxon der Schutzwirkung einer Verfassung. 

Es ist passiert, was man bei den Notstandsgesetzen zurecht befürchtete: daß der (und sei es ein geglaubter) Notstand ein perpetuierender Rechtsgrund wird, in dem die Verfassung sich selber in der Dotierung mit der Ausnahme - außer Kraft setzt. 

Die Verfassung bildet einen Spielraum in dem sie selber ihre Wirkungslosigkeit rechtfertigt. Und genau auf diesem Totpunkt wird jetzt das System ausbalanciert. 

Wie viele Leute studieren im Jahr Jura ? 

Und keiner hat es gemerkt ?


Interessant ist auch die Positionierung dieses Urteils über die sog. "Bundesnotbremse"  nach der Schweizer Abstimmung. 

Hätten die Schweizer die Zertifikatspflicht gekippt, hätte sich ein Muster in der Schweiz statuiert und dieses hätte die Konkurrenz in der Spruchfindung des Verfassungsgerichts aufstellen könne (ähnlich wie Schweden). 

Nun haben die - offenkundig sehr opportunen Schweizer gezeigt, im welchem Rückhalt die "Maßnahmen" in der Bevölkerung rechnen können. 

Auf dieser Grundlage konnte man in Karlsruhe alles absegnen, denn die Milgram - Zahl ist universell. 

Etwas von "pluralistischen Gesellschaften" braucht jetzt in der Gleichschaltung unter dem Virus keiner mehr zu faseln: Es hat durchaus auch einen Vorteil wenn Soziologen in Zukunft mit ihren "Freiheitsfantasien" ihre Klappe halten dürfen. 

Dann muß man sich wenigstens im nahen Nachfeld von Corona ein paar Jahrzehnte nicht mehr anhören, wie toll die demokratische Kontrolle funktioniert und mündig der Bürger in der Schweiz oder sonst wo angeblich ist. Ein unsinniger Überbau verlogener Selbstgüte weniger..... 

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