Das Spiel ist ohne Risiko für den Verlierer !
Der Staat spielt ohne Risiko, er wird sich das Geld in der
Runde der Sozialverwaltung wiederholen.
Ich erspare mir jetzt mal die Tirade über "Wie blöd muß
man sein".
Der Staat,
also die Regierung,
die Kanzlerin -
-er
-sie
-ES
kann Gelder versprechen, wie sie, er es will, denn er wird die
Kohle in einem nächsten Zug zurückbekommen.
DENN: Alle Kurzarbeiter oder Arbeitslosen landen später,
also nach ein paar Stopfungen in den Sozialsystemen. Da zünden ein paar Stufen
durch, bis der Kandidat im SGB II landet und dort zieht:
§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II
Die meisten Häuser und Eigentumswohnungen sind nämlich nicht
angemessen im Sinne des SGB II und der Vermögensgegenstand ist nicht geschützt
[§ 12, Rn. 86; 88 Lange SGB II].
D.h. der Staat muß nur darauf pokern, daß die Leute lange
genug "im Bezug" bleiben und er kann sich ungeniert in der
Anforderung der Verwertung an die Immobilien ran machen. Und das durch einen -
mehr oder minder bewehrten Verkaufszwang.
Bum !
Das führt zu einem Preisverfall auf dem Immobilienmarkt, der
wird von solventen Großinvestoren leergekauft. Die Preise verfallen, die
Rendite geht in den Erdboden, der Wert der Sicherheit ist dahin.
Kommt dann noch eine Inflation dazu, und die Lasten, wie die
Grundsteuer können nicht mehr bedient werden, kommt die Enteignung auf diesem
Wege, ggf. zusätzlich.
Über die Umsatzsteuer und Unternehmenssteuer kann dann noch
für die Transaktion mitverdient werden.
D.h. der Staat kann mit den Bürgern jetzt die Corona -
Stopfgans ablassen, er holt es sich in den nächsten Spielzügen mit Zins und
Zinseszins zurück.
Es werden die Spareinlagen im Rahmen des SGB II als
Auffangrecht genau so angelangt, wie alle anderen Werte.
D.h. auf die Formel des sozialen Leistungsbezuges gebracht,
kann der Staat wie ein Wildgewordener in den Vermögen der Leute herumbaden, wie
es ihm passt, das SGB II ist DER Türöffner dafür.
Herzlichen Glückwunsch,
Sie haben über Jahre die Werte vollkommen
umsonst aufgebaut !
Pech gehabt, Mutti
nimmt, wie sie liebt, gnadenlos !
Es war nie leichter an das Geld der Leute zu kommen, und
zwar in einem Verwertungsumfang, der das Gebiss zum Fliegen bringt.
Sobald die Leute auch nur in der Jahresfrist ins SGB II
rutschen und die Vermögensprüfung wieder eingeführt wird und die Ermächtigung
in den gesetzlichen Regelzustand zurückfährt, schnappt die Falle zu.
Wenn man das Vermögen einstweilen beläßt, ergibt sich mit
allen anderen Anträgen ein Problem nach Art. 3 GG.
Danach geht es an eventuelle Abfindungen usw.
Also verlieren wird der Staat nur im ersten Zug, im zweiten
liebe Leute ist der Gartenzwerg wech - Pech.
Hartz4 für alle !
Es geht rund, einen Finger im Po und
einen im Mund.
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