Mittwoch, 6. Mai 2020

Warum der Staat bei den Beihilfen nicht verlieren wird.


Das Spiel ist ohne Risiko für den Verlierer !

Der Staat spielt ohne Risiko, er wird sich das Geld in der Runde der Sozialverwaltung wiederholen.

Ich erspare mir jetzt mal die Tirade über "Wie blöd muß man sein".

Der Staat,
also die Regierung,
die Kanzlerin -

-er
-sie
-ES

kann Gelder versprechen, wie sie, er es will, denn er wird die Kohle in einem nächsten Zug zurückbekommen.

DENN: Alle Kurzarbeiter oder Arbeitslosen landen später, also nach ein paar Stopfungen in den Sozialsystemen. Da zünden ein paar Stufen durch, bis der Kandidat im SGB II landet und dort zieht:

§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II

Die meisten Häuser und Eigentumswohnungen sind nämlich nicht angemessen im Sinne des SGB II und der Vermögensgegenstand ist nicht geschützt [§ 12, Rn. 86; 88 Lange SGB II].

D.h. der Staat muß nur darauf pokern, daß die Leute lange genug "im Bezug" bleiben und er kann sich ungeniert in der Anforderung der Verwertung an die Immobilien ran machen. Und das durch einen - mehr oder minder bewehrten Verkaufszwang.

Bum !

Das führt zu einem Preisverfall auf dem Immobilienmarkt, der wird von solventen Großinvestoren leergekauft. Die Preise verfallen, die Rendite geht in den Erdboden, der Wert der Sicherheit ist dahin.

Kommt dann noch eine Inflation dazu, und die Lasten, wie die Grundsteuer können nicht mehr bedient werden, kommt die Enteignung auf diesem Wege, ggf. zusätzlich.
Über die Umsatzsteuer und Unternehmenssteuer kann dann noch für die Transaktion mitverdient werden.

D.h. der Staat kann mit den Bürgern jetzt die Corona - Stopfgans ablassen, er holt es sich in den nächsten Spielzügen mit Zins und Zinseszins zurück.

Es werden die Spareinlagen im Rahmen des SGB II als Auffangrecht genau so angelangt, wie alle anderen Werte.

D.h. auf die Formel des sozialen Leistungsbezuges gebracht, kann der Staat wie ein Wildgewordener in den Vermögen der Leute herumbaden, wie es ihm passt, das SGB II ist DER Türöffner dafür.

Herzlichen Glückwunsch,
Sie haben über Jahre die Werte vollkommen umsonst aufgebaut !


Pech gehabt, Mutti nimmt, wie sie liebt, gnadenlos !

Es war nie leichter an das Geld der Leute zu kommen, und zwar in einem Verwertungsumfang, der das Gebiss zum Fliegen bringt.

Sobald die Leute auch nur in der Jahresfrist ins SGB II rutschen und die Vermögensprüfung wieder eingeführt wird und die Ermächtigung in den gesetzlichen Regelzustand zurückfährt, schnappt die Falle zu.

Wenn man das Vermögen einstweilen beläßt, ergibt sich mit allen anderen Anträgen ein Problem nach Art. 3 GG.

Danach geht es an eventuelle Abfindungen usw.

Also verlieren wird der Staat nur im ersten Zug, im zweiten liebe Leute ist der Gartenzwerg wech - Pech.

Hartz4 für alle !


Es geht rund, einen Finger im Po und einen im Mund.



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