Insolvenz im Todesfall: Betriebszerstörung auf Erbschein.
Wirtschaftsweise laufen planwirtschaftlich Amok.
Wenn ich im Erbfall nicht mehr in der Lage bin, den Betriebswert als sicher annehmen zu dürfen, kann ich diesen schließen.
Kernschmelze ist ein durchbrennender Faktor, - deutsche Wirtschaftsweisheit steht einem SuperGAU in nichts nach !
Noch einen Schritt dümmer und der Affe braucht Bananen.
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