Psychopathie wird gerne als etwas Besonderes als eine Spielart der Statistik dargestellt.
Gemessen an den Jahren 1933 bis 1945 muß man für die Deutschen einen Totalausfall - - jedweder - - Gewissensinstanz konstatieren.
Man kann die Zeit der alliierten Besatzung auch als "den größen psychiatrischen Betreuungsfall der menschlichen Geschichtsschreibung" betrachten.
Beispiel von gestern:
Mein Nachbar, ein ordnungsliebender Deutscher mit dem Hang Unkraut zwischen Fugen heraus zu kratzen, ging mich an, warum ich meine Plastikwanne im Wäschekeller nicht aufräumen täte.
Daß es um die Plastikwanne nicht gehen konnte, war schnell klar.
Ordnung als Macht, Macht für Gewalt, Ordnung als Ausrede Gewallt ausüben zu können.
Wissend um meinen Wirbelsäulenschaden forderte er mich auf so zu handeln, daß es Schmerzen machen MUSSTE.
Der Kerl wollte eine Garantie darauf Schmerzen auszulösen und erklärte diese Absicht mit dem Narrativ eines Ordnungsanspruchs.
Der Abstand zum Psychopathen, der sagt. "Ihre Rassenmerkmale passen mir nicht, sie sollen Schmerz empfinden" ist nur eine sehr theoretische Abgrenzung.
Womit habe ich es bei dem Fall des Moos - kratzenden deuschen Ordnungsmenschen denn zu tun ?
Mit einem, der eine Geschichte aufzieht um wissentlich einem Kranken einen Schaden bei zu bringen.
Das Gehirn dieses 0815 - Deutschen hat also ein unbewußtes Ziel: Schmerzen erzeugen. Es legt eine narrative Strategie an, das Ziel durch einen Anspruch auf Ordnung zu verwirklichen, dieser Anspruch dient als Legitimation für den Rest.
Das ist eine ganz gewöhnliche Psychopathie.
Würde das Ganze nicht süßlich in der Ordnungswilligkeit verpackt, sondern nur affektlabil in einer komischen Stimmlage ausgedrückt, keiner würde einen Zweifel hegen, daß es sich um einen waschechten Psychopathen handelt.
Nun die These:
Verstecken Deutsche hinter ihrem Ordnungsausdruck handfeste psychoapthische Eigenschaften, die die Verbindung zum "völkischen" Großmorden erstellen können ?
Dient der Anspruch auf Ordnung ggf. dem Zweck über die Erzählung dieses Anspruchs Gewalt auf andere Menschen ausüben zu können ?
Und die Frage bei einer Kontinuität aus Ordnung und Gewaltanspruch ist diejenige, ob das irgendwann ontogenetisch in die Normalbegriffe überführt wird.
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