Sonntag, 25. August 2024

Strafrecht: Auch als Beschuldigter ist der Mensch kein Objekt

 Auch wenn die Dummzeitung - lesende Bevölkerung martialische Bilder verlangt, wie der mutmaßliche Messerstecher bestraft wird: Man hat, sogar einen verurteilten Mörder noch halbwegs anständig zu behandeln und nicht wie einen Sack aus einem Helikopter zu schleifen, nur um die primitiven Gefühle einer neolithischen Bevölkerung zu befriedigen.

Was letztlich hinter den Dingen steckt ist nebulös und so schlecht informiert, wie sich die Behörden immer geben, dürften sie nicht sein.

Art. 1 GG ist nicht eine Garantie, die dem Gutdünken des Nutzens für die Macht, oder den primitiven Bedürfnissen einer Meute unterliegt. Ein Rechtsstaat ist dann nicht auf der Augenhöhe eines mutmaßlichen Mörders oder Totschlägers, oder Affekttäters, wenn er sich besser stellt als die Tat. Und das heißt, daß man in einem Prozess die Strafe verhandelt und nicht, daß man den mutmaßlichen Täter wie einen Sack durch die Gegend schleift um zu demonstrieren "der starke Staat greift durch". 

Und egal, ob Bilder gespielt sind oder nicht, Art. 1 GG muß durch den Staat gewahrt werden. 

Selbst die RAF - Terroristen wurden immerhin vergleichsweise anständig behandelt, auch wenn sie theatralisch meistens das Gegenteil behaupteten. 

Wenn man Terrorismus nicht will, muß man Grenzschutz betreiben: Aber das eine unterlassen um die Folge dann als Machtdemonstration zu benutzen ist nicht nur verfassungswidrig, sondern schlicht perfide. 

Die Täter in Nürnberg waren Massenmörder und verlangten für sich den Anstand gemäß ihrer Beamtenstellung im Reich. 

Man sollte einem mutmaßlichen Dreifachmörder den Anstand beimessen, den ein NS - Schlächter zu jeder Zeit von seinen Kammeraden in der Justiz der Nachkriegs - BRD bekam. 

Keine Tat rechtfertigt eine Ermächtigung sich jenseits der Grundrechtsgarantien zu bewegen. 

Eine Strafe kann hart ausfallen, man kann später ggf. die Schwere der Schuld feststellen: ABER der Staat selbst darf Gewalt nicht über das Maß der untersten Notwendigkeit anwenden. 

Menschenwürde absprechen und Strafe mildern ist Willkür, kein Rechtsstaat: Strafe anmessen und Garantien wahren, das ist ein Rechtsstaat. 

Ich werde nie verstehen, was das Bedürfnis nach Macht sozial bedeutet, noch werde ich jemals verstehen, warum man juristisch nicht einfach sauber und nach dem Sinn der gesetzlichen Grundlage handelt und verwaltet, sondern allem etwas Politisches beimessen muß. 

Jura ist eine Mechanik aus Verhältnissen, Rechten, Garantien und Eingriffsvorbehalten. Da darf man keine Ambitionen beiwerten, da gibt es keine Pflicht gegenüber dem Mob der Mehrheit, da muß man einfach sauber agieren und dieses Agieren im Umfeld der Garantien in den Ausdruck bringen, daß der Staat die Garantie der Verfassung auch verkörpert. 

Wäre ich ein Angehöriger eines Opfers, ich würde unstillbar nach der Guillotine verlangen, der unvollendete Jurist in mir müsste dem Verlangen Schweigen gebieten um nicht weniger zu tun als die Anarchie der Affekte zu verhindern, was einer Auflösung der Verfassungsrechte gleichkäme. 

Will heißen: Das Gefühl ist trügerisch, es kann richtig leiten und richtig beitreten, aber es darf nicht Maßgabe des Handelns werden, sonst ist es kein Recht, sondern die Tagesform des Gefühls und das wäre Despotismus. 

Sauber erheben, Ursachen und komplexe Wirkungen untersuchen und im Gesamtfeld, dem Untersatz begründet sich das Strafmaß nach dem Obersatz, dem überprüfbaren Teil, der das Normativ ausbildet. 


Thema Islamismus: 

Die Tat ist IMMER eine menschliche Ausführung einer spezifischen Handlung: Der Islam oder der Islamismus sind keine Person und damit kein Täter. Weder eine Religion noch eine Weltanschauung sind jemals Täter, es sind allenfalls Motive in der Psychologie des Täters, der hier als mutmaßlich darzustellen ist.

Handeln tut der Mensch und nicht die Religion !

Die Juden wurden von einer motivierten Tätermehrheit, die sich als"die Nationalsozialisten" abstrahierten ermordet, aber damit von Menschen, die den Nationalsozialismus in ihre pathologische Täterpsyche einbanden und als Legitimation in das Psychogramm einfügten. 

Der Täter war kein abstrakter Parteigänger, sondern in der Tätergemeinschaft als Teil des Begriffs der Volksgemeinschaft ein Mensch mit einem spezifischen, für die Tat geeigneten Psychogramm !

Gleichschaltung durch Religion oder Ideologie ändert am Prinzip des Menschen als Täter nichts ! Das tatrichterliche Betrachten DARF NIEMALS auf eine Gruppe gerichtet sein, denn das entzieht dem Beschuldigten die Prozess - und Verfassungsrechte auf der Person ! 

Ob jemand Islamist ist, oder Koch oder Vereinsmitglied im Kleingärtnerverein: Der Überbau in der Identität spielt in der Betrachtung des Täters an sich keinerlei rechtliche Rolle, es sei den in der psychologischen Erhebung. Diese darf man sich aber nicht deshalb ersparen, weil es eine Masse betrifft, sonst führt man nämlich die Norm ein, eine Masse an Menschen aufgrund von Überbegriffen verurteilen zu können.

Wenn man das tut, ist man auf der Stufe der Diktatur angekommen, die nämlich auch aus einer Mehrheit über eine Gruppe in der Minderheit urteilt, ohne daß eine Person damit ein Recht auf sich verwirklicht sehen kann. 

Man tut nur gut und Pflicht daran, die Verfassung zu wahren, auch gegen die Affekte des Volkes oder einer Mehrheit, sonst öffnet man eine Rechtssystematik, die jeder andere auch für sich dann aus der Wirklichkeit proklamieren könnte. 

Das Recht des Volkswillens ist mitunter die wirksamste Abschaffung der Grundrechte für die Befriedigung niedriger Strafbedürfnisse die sich dem juristischen Betrachten entziehen. 














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