Montag, 1. Juli 2024

Aktuelle Rechtsprechung: Keine Bildungshoheit für Fachkräfte über die eigenen Bildungsbedarfe.

 Das Sozialgericht Freiburg hat in einem Antragsverfahren entschieden, daß eine Fachkraft Bildungsangebote auf europäischer Ebene im Rahmen der Bologna - Standards NICHT selber wählen darf, sondern die deutsche Verwaltung entscheiden dürfe, welche Bildungsangebote "zertifiziert" seien. 


Das Sozialgericht Freiburg wertete dabei "zertifizierte" Fernkurse als Billigangebote für den Topf der Mittel aus der Bundesanstalt für Arbeit HÖHER ALS die Angebote einer schweizer Fachhochschule. 


ACHTUNG: Wer in Deutschland als Fachkraft in den Fängen der Bundesagentur landet, beispielsweise, weil das Unternehmen, für das man angeworben wurde, insolvent geht, dem droht die komplette Entwertung der Qualifikation !!!!

An der Stelle von Bildungserhalt drohen anmaßende Bevormundungen durch Behörden und Gerichte, wobei als "zertifiziert" nur billige und bestenfalls DRITTKLASSIGE Träger finanziert werden... wenn überhaupt. 


Der Fachkraft, die nach Deutschland geworben wird, droht mit dem Risiko der maroden Unternehmen das Abwracken des Wissensstandes durch die Verwaltung, wobei diese eklatant Art. 12 GG zuwider in die Bildungshoheit (Art. 2 GG) eingreift: 


Take my good advice: 

Stay away from Germany ! 

Deutschland ist so kaputt, daß es nicht einmal das Geld hat, Fachwissen zu kultivieren, d.h. dann auch zu erhalten oder anderweitig zu pflegen. 

Die Sache ist in der Instanz: NOVONIUM.BLOGSPOT.COM bleibt dran. 




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