Montag, 4. Dezember 2023

Deutschlands Sozialsysteme sind für Flüchtlinge ggf. gefährlicher als das Kriegsrisiko: Verhungern im Rahmen der Mitwirkung als Mittel der Räson erlaubt.

 Das Entziehen ALLER Grundlagen der Existenz bei einer fehlenden Mitwirkung ist erlaubt [LSG Stuttgart: L 12 AS 3167/23 ER-B]


"Soweit die Antragsteller die Aufforderung zur Vorlage von aussagekräftigen Kontoauszügen verbunden mit der Belehrung, daß bei unterbliebener Vorlage die Leistungen (ganz oder teilweise) versagt oder entzogen werden können, als Erpressungsversuch werten, verkennen sie, daß der Gesetzgeber § 60 SGB I als Obliegenheit ausgestaltet hat und bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten die Möglichkeiten des § 66 SGB I vorsieht, was auch einen vollständigen Entzug der Leistungen beinhalten kann, wenn, wie im Fall der Antragsteller, keine ausreichenden Kontoauszüge vorgelegt werden." 

...

Dadurch, daß der Antragsgegner sich bewußt entschieden hat, die Leistungen "ganz" und nicht nur teilweise zu entziehen, hat er das geforderte Auswahlermessen wohl ausgeübt, auch wenn er die anderen Alternativen, wie z.B. den bloßen Entzug der Regelleistung bei Weiterzahlung der Kosten der Unterkunft und damit auch der Krankenversicherungsbeiträge, nicht explizit im Bescheid oder Widerspruchsbescheid genannt hat.  

(S. 4 / 5 aaO)

Nachtrag: 

Die Beschwerde wurde nicht zugelassen, um die horrenden Rechtsfehler nicht oder nur mit erheblichem Aufwand der Nichtzulassungseschwerde anfechten zu können. 

So baut ein Gericht eine Firewall um die fehlende Verfassungsabwägung vor dem Zugriff der Kontrolle zu entziehen ! 



Jedem Flüchtling, der in den Sog des SGB II gerät droht, entgegen der Konvention, die für Flüchtlinge gilt,  der Verlust der "ganzen" Existenzsicherung einschließlich der Krankenversorgung, wenn  - - das Ermessen - - diese Möglichkeit im Rahmen der Gesetze willkürlich vorsieht. 

Die Wirklichkeit des Art. 1 GG hängt nicht mehr von der unbedingten Gültigkeit des Grundgesetzes ab,  vielmehr wird die Realität der Grundrechte vom "Ermessen" auf der Grundlage der dem Grundgesetz nachgeordneten Ermächtigung desjenigen, der sich ins Ermessen setzt abhängig gemacht. 

Verhungern, und Mangelernährung und der Verlust praktisch aller Verfassungsrechte (bürgerlichen Ehrenrechte)  ist eine Frage des "Ermessens" im Rahmen der Mitwirkungspflichten, diese selbst aus dem Ermessen stammen. D.h. es wird eine Pflicht willkürlich ausgestaltet (man könnte sie ja auch im Ermessen anders ausgestalten) um sich mit einem Ermessen über das Ermessen zu setzen und am Ende sind die Grundrechte in dieser Kaskade weg.

Anders formuliert: Wer in diesem Compliance - Spiel nicht mitwirkt, und beim Appell nicht tut, wie die nur willkürlich subjektiv vom Beliehenen formulierte Pflicht dies verlangt, dem droht die Auslöschung der  - - gesamten - - Existenz und der Verlust aller Verfassungsrechte kraft Ermessen auf dem Wege eines schnöden Verwaltungsasktes ! 

Das ist ein Ermächtigungsgehabe mit anderen Mitteln. 

Die deutsche Justiz hat das Grundgesetz als Garantie und Sicherung innerhalb der Rechtsprechung faktisch abgeschafft. Das Grundgesetz ist ein Totalausfall in seiner Garantenstellung, es wird auf dem Weg des bloßen "Ermessens" außer Kraft gesetzt, wie es gerade passt. 

In diesem Beschluß ist nicht eine einzige Abwägung auf die Grundrechte hin erfolgt. Als ob das Grundgesetz nicht existieren täte. 


Der Mensch als rechtlose Verfügungsmasse, der Flüchtling als Spielball des Ermessens und die Verfassung eine Leiche als Dekoration. 

Das ist hier keine Anklage oder eine Forderung nach "Gerechtigkeit", die es ohnehin nicht gibt. Dieses Verfahren ist eine einzige Offenbarung mit einem klaren Hinweis auf die gravierenden Fehlentwicklungen in Deutschland, und daß es abermals eine Gefahr für den Begriff der Demokratie darstellt ! 

Denn wenn schon die Garantien der Verfassung einer bloßen Willkür unterworfen werden, die keinerlei inhaltliche Rechtsgüter mehr zur Abwägung zieht, dann wird auch die Demokratie nur noch in der Willkür des Ermessens behauptet ohne daß sie noch eine inhaltliche Garantie darstellt. 

Das ist eine Bombe für alle Rechtshistoriker, das ist ein schwerer Rückfall der Deutschen in ihre alten Muster. Und das ist jetzt keine Theorie mehr, das ist durch einen Beschluß eines Landessozialgerichtes beweisbar, AB WANN die Verfassung ihre unbedingte Wirkung faktisch verlor. 


Was heißt es denn, die "Existenzsicherung"  - - GANZ zu entziehen ? 


Ist das der Versuch zumindest schwere körperliche Schäden durch Unterernährung herbei zu führen ? 

Wie lange soll dieses Ermessen den Hunger unterhalten ?  - Einen Monat, oder drei Monate ? 

Würde man den Tod des Betroffenen in dieses Risiko auch der Entziehung der Krankenversorgung einpreisen ? 


Wie weit soll dieses Ermessen über die Entziehung der Existenz gehen, bis Bergen - Belsen ? 


... Dann liebe Mutter werde hart....


Jetzt rücken diese Deutschen ja endlich mal dem Wort nach damit ja raus, daß sie diese Entscheidungen, die Existenz zu entziehen, indem man ihre Sicherung entzieht, - - BEWUSST - treffen.

 Jeder Bergsteiger kann das wissen, was es heißt, wenn man ihm das Seil kappt. 

Die Deutschen sind so abgebrüht, die kappen einem in Bergnot das Seil "ganz bewußt" und stellen sich auf den Standpunkt, es habe dann alles Folgende an der fehlenden Mitwirkung des Betroffenen gelegen. 

Die Deutschen killen die Leute, es ist ihnen "im Ermessen" vollkommen egal, was mit den Menschen passiert. 


Und das ist diese Johanna - Haarer - Realität in der praktischen Gegenwart ! 


Die Brutalität der NS - Pädagogik, die Ereignisse in der Kinderkurverschickung, diese ganzen Folgen der deutschen Geschichte, sie sind nicht ein Abstraktum der Vergangenheit, sie sind bis auf die Stunde dieses Artikels beweisbare und wirkende Größen, die sich vielmehr zu steigern scheinen.

Hunger als Waffe ist ein absolut, ja förmlich perverses Mittel ein Ziel von Gefügigkeit und Appellgehorsam zu erreichen. Schwerverbrecher benutzen solche Mittel der Durchsetzung ein Opfer mürbe zu machen normalerweise, oder Diktaturen und ihre autokratischen Grenzphänomene. 

Daß diese "bewußten Entscheidungen" die "Existenz" im "freien Ermessen" zu  - - entziehen - - in Deutschland erfolgen können und sogar von Gerichten abgesegnet werden offenbart noch einen anderen Aspekt, - daß nämlich Deutschland die ganze "Lehre aus der Geschichte" gespielt haben und international alle Seiten über Jahre systematisch belogen haben muß. 


Dieses Verfahren war nämlich in den Schriftsätzen sehr sehr verfassungslastig angelegt gewesen. D.h. es war ja darauf angelegt worden, die ultimative Sicherung, das Grundgesetz auf seine Funktion hin zu prüfen, wann diese Sicherung hätte greifen müssen.

Und das absolut Unfassbare ist nicht, daß diese Sicherung versagt hat, und daß sie nicht funktioniert, sondern daß man sie im Beschluß vollkommen vorgefasster Absicht überbrückte. 

Es geht bei weitem nicht um Dummheit oder Inkompetenz oder sonst eine Erscheinung der insuffizienten Wirklichkeit, - nein, es wurde absolut bewußt und in einer gnadenlosen Ignoranz gegenüber den Einlassung die Verfassung mit einer Kupferschiene überbrückt. 

Das ist diese Putsch - Mentalität der Linken, diese Seuche der Willkür, die sich unter Merkel befreite, denn man darf dieser Frau ja nicht Unrecht tun und ihr die Verkommenheit eines jeden Charakters anlasten, der sich seine Verkommenheit auch selber unterhält und den Anlaß einer schlechten Führung nur "im freien Ermessen" ergreift, sich selbst nach der Verwerflichkeit des eigenen Wesens in die Wirkung zu setzen. 

Menschen sind prinzipiell mündige Subjekte und wenn jemand für sich entscheidet aus Machtgeilheit grobes Unrecht zu tun, so ist derjenige, der tut, mit seinem Tun nicht durch den noch so verkommensten politischen Führer entschuldigt. 


Das "bewußte Ermessen" ist eine Frage des Bewußtsein des Einzelnen. Es wurde ja kein Befehl diskutiert, sondern das Ermessen, kein milderes Mittel als das Aussitzen der Auslöschung auf die Zeit gewählt zu haben, frei, vollkommen durch einen auch noch so ausgedrückten Vorsatz abgedeckt. 


Und dieser Beschluß ist nicht einmal ein Skandal, denn das würde bedeuten, daß es eine singuläre Erscheinung wäre, die sich vom erwarteten Normativ abhebt. Das ist dieser Beschluß ganz und gar nicht. 

Er ist ein Indikator erster Güte und eine Aussagegröße probatester Art. 

In Deutschland ein Papier nicht einzureichen kann ausgehen, wie in einem POW - Camp der Vietcong oder unter Pol Pot. 

Nicht einmal im Krieg ist es erlaubt einem POW die Versorgung zu kappen. Ein Flüchtling der einem halbwegs anständigen Gegner in die Finger fällt, droht ggf. weniger Schaden als wenn er in Deutschland eine Kopie nicht einreicht. 




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