Montag, 4. Dezember 2023

Aushungern und Entzug der Krankenversorgung bei fehlender Mitwirkung ! Grundrechte existieren in der Rechtspraxis wohl nicht mehr.


"Soweit die Antragsteller die Aufforderung zur Vorlage von aussagekräftigen Kontoauszügen verbunden mit der Belehrung, daß bei unterbliebener Vorlage die Leistungen (ganz oder teilweise) versagt oder entzogen werden können, als Erpressungsversuch werten, verkennen sie, daß der Gesetzgeber § 60 SGB I als Obliegenheit ausgestaltet hat und bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten die Möglichkeiten des § 66 SGB I vorsieht, was auch einen vollständigen Entzug der Leistungen beinhalten kann, wenn, wie im Fall der Antragsteller, keine ausreichenden Kontoauszüge vorgelegt werden." 

...

Dadurch, daß der Antragsgegner sich bewußt entschieden hat, die Leistungen "ganz" und nicht nur teilweise zu entziehen, hat er das geforderte Auswahlermessen wohl ausgeübt, auch wenn er die anderen Alternativen, wie z.B. den bloßen Entzug der Regelleistung bei Weiterzahlung der Kosten der Unterkunft und damit auch der Krankenversicherungsbeiträge, nicht explizit im Bescheid oder Widerspruchsbescheid genannt hat.  

 [LSG Stuttgart: L 12 AS 3167/23 ER-B, ebd. S. 4f]


Hierzu die Grundrechtslage: 


Ergänzt man Art. 1 I 1, indem man ihn mit S. 2 verknüpft, gewinnt man einen aussagekräftigen Rechtssatz. Danach ist aller staatlichen Gewalt als Verpflichtung auferlegt, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. An die Staatsgewalt als Verpflichtungsadressaten ergeht damit zugleich das kategorische Verbot, die Würde des Menschen anzutasten. (Mit… Anm.d.Verf.) Der insoweit mit normativer Eindeutigkeit verfassungstextlich zum Ausdruck gekommenen Verpflichtung der staatlichen Gewalt korrespondiert auch eine Berechtigung des einzelnen Menschen.

 

Art. 1 Rn. 6 Sachs GG

"Außer Zweifel steht zunächst, daß Folterungen, archaische Strafaktionen und staatlicher Mord Verstöße gegen die Menschenwürde darstellen. Daran ist gegenüber neueren Relativierungsversuchen - insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. Fall Daschner -, die für bestimmte Ausnahmekonstellationen (ticking - bomb - Szenarien) die Folter für legitim erachten, nachdrücklich festzuhalten. Das BVerfG hat in einer Kammerentscheidung (zum sog. Fall Daschner) deshalb zu Recht formuliert: Die "Anwendung von Folter macht die Vernehmungsperson zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung ihres verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs und zerstört grundlegende Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Menschen". "

Art. 1 Rn. 20 Sachs GG


Und genau um eine solche Konstellation ging es im vorliegenden Fall. Es ging um die Formel: "Wir lassen Dich auf Raten verrecken, wenn Du nicht die Kontoauszüge oder die richtigen Kontoauszüge oder die nicht richtig geschwärzten Kontoauszüge vorlegst". 

Auf den gesamten verfassungsrechtlichen Aspekt ist man nicht in einem einzigen Wort eingegangen. Als wäre das kommentierte Grundgesetz Luft. 

Einem Mörder darf man kein Haar krümmen, aber wenn es um die Räson der Verwaltung geht, ist der Entzug von 5 Wochen Nahrung und der Entzug der Krankenversicherung für eine Epileptikerin legitim ?! 

Wo hört das auf, wann, ab welchem Grad des körperlichen Verfalls müsste die Versorgung wieder hergestellt werden ? Reicht die einsetzende Gelbsucht, oder muß es schon der Tod durch Organversagen sein ?

"Art. 1 I soll "jedenfalls die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sichern" (…). Daher haben diejenigen, denen es (…) an der Möglichkeit zur Eigensicherung fehlt einen Anspruch auf das materielle Existenzminimum, (…). "

Art. 1 Rn. 31 Sachs GG

"Neben der schutzrechtlichen Dimension enthält die Menschenwürdegewährleistung eine weitere leistungsrechtliche Bedeutungsschicht.: einen sozialen Teilhabeanspruch. Dieser kommt zur Geltung, wenn der Grundrechtsträger das materielle bzw. ideelle Existenzminimum für sich und seine Familie (…) selber nicht sicherstellen kann. "

Art. 1 Rn. 48 Sachs GG

"Öffentlich - rechtliches Verwaltungshandeln. Unzweifelhaft ist zunächst die Grundrechtsbindung der vollziehenden Gewalt insoweit, als es um öffentlich - rechtliches Handeln geht. Die Bindungsklausel des Art. 1 III erfasst dabei sowohl die Tätigkeit der Regierung als auch die nachgeordneter staatlicher Verwaltungsbehörden sowie aller autonomen Träger mittelbarer Staatsverwaltung bis hin zu sog. Beliehenen. Sie erstreckt sich nicht nur auf die eingreifende Verwaltung, sondern auch auf die nicht - eingreifende, insbesondere leistende Verwaltungstätigkeit."

Art. 1 Rn. 100 Sachs GG

"Im gerichtlichen Verfahren tritt der Richter den Verfahrensbeteiligten formell und in unmittelbarer Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt gegenüber. Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet."

Art. 1 Rn. 106 Sachs GG.


12 Blatt Papier sind wichtiger als das Leben in der Gestalt der körperlichen Unversehrtheit ! Die bloße Räson die Mitwirkung zu erzwingen ist so gewaltig, daß man es nicht einmal mehr für nötig hält die Verfassung im Beschluß auch nur mit einem einzigen Wort zu erwähnen. 


Das Mitwirken: 

Das ist ein unmittelbar sozialistischer Begriff, der davon ausgeht, daß der Einzelne sich emphatisch ins Glied stellen soll und keine Privatsphäre mehr genießen darf. 

Die Auflösung der Person als solcher im Begriff der Gemeinschaft: Und diese Prämisse verweist sofort auf JOHANNA HAARER  und die transgenerationale Weitergabe einer Pädagogik, die totale Institutionen von der Institution Mutter her aufbaut und antizipiert werden läßt. 

D.h. das Haarer - Kind erwartet diese Compliance - Spiele und erledigt sie als Bürger willenlos - willfährig - inbrünstig, - hieraus wird dann das Recht abgeleitet und im Erwartungshorizont gebildet. 

Deutschland muß als gescheitert gelten. Ein Land ohne eine Verfassungskultur ohne Garantien, wenn man von jener keine zu haben absieht hat keine Zukunft. Wie soll man ein Zusammenleben gestalten, wenn sich der Staat, der keine roten Linien mehr kennen will selber in jeder Facette anrüchtig bis gar kriminell verhält und jede Institution macht was sie will ? 

An dem Tag, wo ein Mensch mit seinem Leben nicht mehr zählt und die Masse schweigt und den Zustand willig trägt, an diesem Tag entsteht beiläufig die Willkür, die für jede Diktatur kennzeichnend ist. 

Und wenn die AfD an die Macht kommt und zu scheitern beginnt, weil sie eben auch nur aus Haarer - Kindern besteht, denen wesentliche Kompetenzen und eine selbstreflektierte Instanz vollkommen fehlen, wird sich die Sache nicht bessern, sie wird auf sehr konservative Weise willkürlich, nur mit anderen "Werten". 

Da wird nichts menschlicher oder liebevoller werden, man muß sich die Protagonisten nur ansehen um zu erahnen, daß das die gleiche deutsche Suppe kocht, nur mit einem anderen Programm auf dem Chip. 


Deutschland ist ausschließlich aus schwarzer Pädagogik aufgebaut und die Menschen kennen keinen anderen Wert als diese Art des schäbigen Umganges miteinander. Die Kinder werden traktiert und sachlich mit dem Entzug von Liebe gefügig gemacht, die Sozialhilfeberechtigten werden mit der gleichen Methode traktiert, die Flüchtlinge. 

Das ganze Land ist ein asozialer Pfuhl mit der Hypothek aus zwei Weltkriegen, zwei Diktaturen und einem unbeschreiblichen, aber gut beschriebenen Völkermord im weiteren als im Begriff "Deutschland" zusammengefasst. 

















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