Sonntag, 26. März 2023

Wer sind die tatsächlichen Impfopfer ?

 Impfopfer ist, wer mangels Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit, oder durch Entzug von Freiheit unter Zwang oder gegen einen Willen, oder unter Ausnutzung einer Willenlosigkeit durch einen Impfvorgang geschädigt wurde. 

Das betrifft: 


  • Behinderte Menschen
  • Insassen von Psychiatrien 
  • Insassen im Justizvollzug
  • Alle anderen möglichen Personen mit einer Einschränkung in ihrer Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Behandlung des eigenen Körpers. 

Es läuft auf den Begriff verwahrter oder betreuter Schutzbefohlener hinaus. 

Um einen Status zu erhalten, tatsächlich unverschuldet geschädigt zu sein, muß ein tatsächlicher Zwang auf der medizinischen Versorgung des Körperlichen nachgewiesen werden.

Nur der Zwang, der sich dem freien Willen entzieht (damit scheidet jeder Halbzwang geglaubter Pflichten aus) und durch den freien Willen nicht anfechtbar ist, eröffnet die Position eines tatsächlichen Opfers. 

Self - inflicted by contract due to public sentiment or common sense in bias reicht NICHT aus um ein vollwertiges Opfer der Impfung zu sein. Es muß auf die Hilflosigkeit ankommen, nicht auf einen kommunikativen, ansonsten aber wesentlich nicht unumgänglichen Konflikt. 

Damit müssen zwei Dinge bewiesen werden können: 

  • Die Eigenschaft ein willensbeschwertes Opfer gewesen zu sein (faktisch, nicht narrativ)
  • Die Kausalität von Ursache und Wirkung. 

Die Entschädigung wird sich also danach richten, ob diese beiden Eigenschaften zusammenfallen. 

Hierauf läßt sich dann auch die Frage des Risikovolumens begrenzen. 

Interessant dürfte auch der Fall werden, wenn eine Schwangere geimpft wurde, denn das Kind war weder rechtsfähig noch irgendwie durch eine Vertretung umfasst. 

Wie gesagt: Die Hilflosigkeit muß gegeben sein, damit sich das Delikt errichtet. Der Geschädigte darf nicht Teil des Deliktkomplexes,- und eben dessen Wille darf kein Umstand der Handlungsvornahme sein oder einen positiven Einfluß auf die Vornahme genommen haben. 

Denn sonst stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Tat und Motiv: Der Arzt kann nämlich auf massiven Druck des Patienten geimpft haben und damit ist der Druck des Patienten maßgeblich entscheidend für das Zustandekommen des Behandlungsvertrages und seiner Abmachung über das Risiko. 


Geschützt sind die naiven, arglosen Seelen, derer, die nicht wissen konnten, nicht die eifernden solchen, die nun mit den Folgen ihrer billig gewählten Partizipation hadern. 




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