Alles ist immer wohlfeil, wenn es nur bedingt wichtig ist.
Es könnte auch und immer jäh anders kommen, wenn auch nur in hypothetischen Annahmen, die man aber so annehmen sollte, als wäre es eine mindestens theoretische Realität.
Planspiel:
Wenn Baerbock ein Meisterstück ihrer internationalen Künste abliefern wollte, dann mit dem Planspiel, daß Moskau den 2+4 Vertrag aufkündigt und erklärt, - aber dann gefälligst aus den Folgen des 2. Weltkrieges die Besatzung und die mit ihr verbundenen Rechte wieder aufleben zu lassen.
Mehr als die Restitution der Ordnung von vor 1990 muß Russland gar nicht proklamieren und wenn es sich an die Besatzungsregelungen mit den Westalliierten hielte, wäre das nicht einmal irgendwie als "Krieg" qualifiziert, denn mit der Kündigung von 2+4 endet die Souveränität des Territoriums der ehemaligen DDR automatisch.
Wenn es tatsächlich dazu käme, daß Moskau faktisch und offiziell 2+4 auf Eis legt, dann bekommt diese Regierung in Berlin ein Problem größter geschichtlicher Wirkung, sollte Russland mit einer Flotte vor Rostock auftauchen und seine Besatzungsrechte "vollstrecken", ganz im Sinne eines Vollzuges der Siegerrechte aus der Kapitulation vom 07.05.1945, dann können sich die kopflosen Hühner und Klassensprechertypen in Berlin die Türklinke der Latrine in die Hand geben.
Aus dem 2+4 Vertrag:
Artikel 2
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Ostdeutschland ist nämlich kein - - vorbehaltloses Nato - Gebiet - -, und anders als die Ukraine hat Deutschland "nur" einen vertraglichen Souveränitätsstatus und Verträge können beim Wegfall eines Merkmals der AGB im Sinne einer Konventionalstrafe auch ausgelegt oder wegen Verstoß gegen eine getroffene Regelung gekündigt werden.
Artikel 5
(3) Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.
Dieser Passus wird ganz interessant, wenn ukrainische Soldaten mit , - für die Ukraine bestimmten Panzern aus der deutschen Ausbildung über das Gebiet der ehemaligen DDR fahren.
Denn die Verlegung von ausgebildeten ausländischen Truppenangehörigen, deren Staat sich derzeit in einem nicht - erklärten Krieg mit Russland befindet entsprecht einer "Verlegung" auf das Territorium der ehemaligen DDR.
- Ukrainische Soldaten, die aktive Mitglieder der ukrainischen Armee sind, befahren mit Material aus deutschen Rüstungsbeständen, was zu diesem Zeitpunkt bereits unter einem Eigentumsvorbehalt der Ukraine steht das Territorium der DDR [Merkmal der Verlegung].
- Sobald diese Einheiten dann in der Ukraine ankommen, hat sich der Vertragsbruch auch hinsichtlich Art. 2 verwirklicht [Merkmal des Einsatzes].
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