Sonntag, 6. Februar 2022

Impfpflicht: Oder wie ein Amtsrichter zu einem banalen Mörder würde.

 

Fallkonstellation:

Ein per Gesetz Impfpflichtiger erhält eine Bußgeldandrohung mit Anhörung und es geht über den Bußgeldbescheid, den Widerspruch in die Rechtsfolge und vor den Richter, welche Konstellation macht den Richter zu einem Schwerverbrecher ?

Die Pflicht, das Wagnis, die fehlende Indikation, das Injektionsrisiko und die statistische Häufung. Die Unfreiwilligkeit, der Handlungsnotstand des Betroffenen, als das sind einmal Schlagwörter, die einen Hinweis geben, wohin die Reise geht.

 

Tatbestand:

Richter Egon Pudel verfügt ein Bußgeld, das eine Möglichkeit einräumt die Impfpflicht nachzuholen. Eine Differenzialdiagnostik wird von Rechts wegen ausgeschlossen, der Betroffene hat kein Anrecht auf eine Risikoabwägung (weil ein Ex- Maoist es so will).

Der Betroffene Heiz Müller stirbt nach der dritten Impfung in der Folge einer verursachten Herzmuskelentzündung, die Obduktion ergibt eindeutig das typische Bild.

 

Wie steht nun der Richter Egon Pudel da ?

 

Er ist ein Mörder in einem Komplott, genau wie Freisler und Filbinger.

Er hat den Betroffenen ohne einen konkret diesem obliegenden Anlaß unter Androhung finanziellen Ruins dazu genötigt eine im Ergebnis tödliche Substanz sich haben injizieren zu lassen, die kausal für den Todeseintritt nach der Wahrscheinlichkeit für dieses Ereignis war.

Der Richter kannte die Rechtsgüter und Grundrechte und hat gegen sie einen Druck, eine Erpressung verfügt, sich das Opfer willig zu gestalten.

Der Finanzielle Ruin hätte für das Tatopfer den Verlust jeglicher Lebensqualität gehabt, das Opfer der staatlichen Tat war wehrlos vor einem Kollektiv, daß die Tat für Recht hielt (wie die Richter des NS - Staates).

Objektiv stehen die Tatbeteiligten (Richter, Staatsanwalt, - exekutierender Arzt) keinesfalls anders da, als ein Mörder, der sein Opfer auszuhungern droht für den Fall, daß es sich sexuell nicht willig zeigt.

Und so ein eingesperrtes und vergewaltigtes Mädchen, daß in der Folge der perversen Subordination durch einen Psychopathen stirbt, ein Mordopfer ist, so ist es der in die Verzweiflung gebrachte Heinz - Müller als Impftoter mit einer Nummer.

Der Richter, der eine Rechtskraft hin zum Taterfolg - Tod nach Injektion - erstellt hat ist ein Mörder in einem klassischen Tataufbau. Dem Richter ist durch seine Fachausbildung noch weit aus mehr zuzurechnen die Tragweite in einem Tatbestand in der Sache erwägen zu müssen und zwar konkrete in allen Punkten der Kritik.

Eine Entlastung kann es nicht geben, denn seit dem Prozess von Adolf Eichmann ist eine rechtliche Situation geklärt: Befehle und Gehorsam haben nicht den geringsten Einfluß auf die Frage der Täterschuld kraft eigenem Handeln. Naive Gefolgschaft bleibt in der Frage unbeträchtlich, es zählt, der Tatumstand, die erkennbaren Folgen und weiteren Konsequenzen und das bewußte Handeln gegen die weitere Wirkung.

 

Ein Richter wird die Position haben, nicht über ein Todeswagnis hätten entscheiden zu dürfen. Aus diesem Umstand wird man ihm - da es andere Quellen stets zugänglich gab (PEI, EMA, alternative Medien und "Querdenker - Informationen"), der Vorsatz zufallen, gerade solche Quellen - bewußt - und auf politische Weisung - eigenständig - und - tätig- ignoriert zu haben , - für die Entscheidung das Wagnis des Todes bewußt eingegangen zu sein.

Dieses - mögliche und nachweisbare - Bewußtsein wider alternatives Wissen - stellt den Tatvorsatz als vollendet da. Der Richter wird nicht entlastend beweisen können:

Ø      Wen er

Ø      in welchem konkreten Zusammenhang

durch die Impfung (mit einem veraltet spezifizierten Versuchsstoff) hätte schützen wollen.

 

Der unbekannte - nur - mögliche Geschützte ist keine Entlastung für die Tat aus:

Ø      Verfügung

Ø      Erpressung

Ø      Ausführung (Arzt)

Ø      Todesfolge (Betroffener Heinz Müller).

 

"Solidarität" und ähnliche Begriffe haben keinerlei Relevanz in der Frage der Eigenschaft "Mörder".

Ein Mörder wird sich nicht darauf berufen können " für das Wohl der Volksgemeinschaft" einen "Volksschädling" zu einem "Heil" durch "Anordnung" haben bewegen zu wollen. Die Formulierung "Solidarität" ist ein Offenbarungsbegriff, der gerade keine konkrete Aussage treffen kann - und will und das Wagnis "Tod" diesem Euphemismus bewußt beigibt.

 

Wer von einer "solidarischen Impfung" spricht gibt stets zu, außerhalb eines - konkrete - beweisbaren Zusammenhanges zu agieren und zwar in einer Weise, den Tod des Genötigten - nach einer statistischen Häufung - billigend und kaltblütig in Kauf zu nehmen.

 

… die Mörder sind unter uns, sie brauchen nur den Staat das Wesen im Scheiner einer Legitimität zu leben, das in ihnen ruht.

 

Die Aufgabe des Rechts und der Justiz liegen darin, dieses Wesen in der Rechtsordnung passiv zu halten und dem Staat die Gelegenheiten aus der Hand zu schlagen seine Mörder im banalen Volk durch eine Legitimation zu aktivieren (wie es Hitler tat).

Wo ein Diener zu einem Mörder werden kann, hat das Gesetz und die Rechtssprechung dafür zu sorgen, daß dieser Diener nicht in die Legitimation kommt, eine perfide Tat konstruieren zu können.

Jedes Unterlassen gegen diese Maxime der Verfassungkontrolle ist, sofern es bewußt unterhalten wird: Beihilfe im Mindesten der Normenduldung des Gesetzes, daß den Anschein unterhält, der Tod sei legitimiert.

Das Menschenrecht steht über allem, über Ideologien und Mode, es ist ein Recht ohne Worte kraft Geburt. Dieser Grundsatz stellt das Recht auf Leben auf, auf ein unbedingtes und vorbehaltloses Recht auf Leben.

Die verfügte Injektion mit Todesfolge wird die Todesstrafe bei Zuwiderhandlung gegen eine "solidarische Impfpflicht".

Deutschland bewegt sich abermals am Rand einer Barbarei.

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