Dienstag, 11. Januar 2022

Die Uriella Impfung: Der Produktmangel in der Fristoffenbarung

 Das Impfzertifikat für Nicht - Geboosterte mit Gentech geplusterte, Nicht zum Dritten Gestopfte und nicht abermals mit Wirkungslosigkeit gepfropfte soll nun eine Gültigkeit von 270 Tagen haben. 

Eine Doppelimpfung soll also 270 Tage als Schutz gelten, den sie von Stunde Null an nicht garantiert. 

Jeder gewöhnliche Verbrauchsgüterkauf kennt die Beweislastumkehr nach § 477 BGB: 

"Nach bisheriger Rechtssprechung des BGH bezog sich § 477 nicht auf die Ursache eines Sachmangels, sondern stellte nur die gesetzliche Vermutung auf, daß sich ein Sachmangel, der sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang als Folgemangel zeigt, schon zum maßgeblichen Zeitpunkt des § 433 I 2 als Grundmangel vorlag. "

(§ 477 Rn. 8 Weidenkaff BGB)


Jeder lumpige, verrostete Gebrauchtwagen hat eine Gewährleistung, die über jene des Impfstoffes hinausgeht. 

Und das soll ein Verhältnis für einen Zwangseingriff sein ? Das sind Zustände wie bei Idi Amin !

Man kann nämlich sehr wohl auch annehmen, daß ein Behandlungsvertrag auch Kaufverträge enthält und man kann davon ausgehen, daß die Wirkung einer Impfung mehr verspricht als ein vergammelter Ford Escort. 

Wenn man "gesetzlich festlegt", daß ein Impfstoff kein Jahr auch nur irgend eine Wirkung garantiert ist das so gut als eine Anerkenntnis in einem Prozess über Produkthaftung und zwar nicht nur in der Frage des möglicherweise eingetretenen Schadens, sondern in der Dimension der schon Scharlatanerie im Feilhalten ohne jegliche evidenzbasierte Aussage.

Jeder Arzt, der dieses Glück der 270 Tage injiziert verstößt schon automatisch gegen den Verstand zuerst und dann gegen die Pflicht aus dem Behandlungsvertrag: § 630e BGB. 

Denn für einen Schutz von 270 Tagen ohne Aussagemöglichkeit über die konkrete Wirkung für den Patienten oder seine Infekteigenschaft, darf man nicht injizieren, wenn es aus der Sache einen Umstand gibt, der einen Nutzen - hier schon gesetzlich - ausdrücklich zugegeben und also in Abrede stellt. 

Quacksalberei ist Körperverletzung und ein Wirkungswagnis für 270 Tage ist derbe Quacksalberei. 

Das ist Bader - und Jahrmarktsmedizin, schlimmer als jeder anthroposophische Misteltrunk. 

Da werden Leute geschrottet wegen einem Produkt, das weniger wert ist als ein Rasierer aus dem Discountmarkt. Jede verkackte Gummiente aus dem China - Spielzeug hat eine höhere Garantiebehaftung als ein Medikament gegen what so ever  für die modische Gürtelrosen - Zierleiste. 

Jede Seifenblasen - Lösung ist klinisch besser erforscht und jedes Parfum nebenwirkungsfreier, wenn man von Schwangerschaft nach der Verführung durch Düfte absieht. 

Wenn vor 30 Jahren ein Pharmahersteller eine Impfung mit einer vagen Wirkungsangabe von 270 Tagen auf den Markt gebracht hätte, die Behörden der alten BRD hätten den Laden in Wochenfrist auf den Kopf gestellt und die Lager versiegelt. 

Es gab ja schon einige Vorkommnisse, aber ein gesetzliches Vollgeständnis einer Wirkungslosigkeit unterhalb der Gewährleistung auf Gebrauchtwaren, das ist wirklich derb in die Lande gekötelt. 





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