Donnerstag, 2. Dezember 2021

Impfpflicht (4): Der Kaufvertrag zu den Impfstoffen als Beweismittel

 Ärztliche Heilbehandlung: Diagnostische und therapeutsische Eingriffe, auch Operationen beeinträchtigen zwar die Körperliche Unversehrtheit, sind aber nur dann Grundrechtseingriffe, wenn sie ohne Zustimmung des Patienten erfolgen. ein wirksames Einverständnis setzt hinreichende Aufklärung über die Risiken und folgen des Eingriffs voraus. 

(Art. 2 Rn. 206 Murswick GG)

Das Bundesgefälligkeitsgericht wird sich hier auf die "Seuchenbekämpfung" als Rechtfertigung berufen, doch muß es hier die Verhältnismäßigkeit beurteilen, was es nicht tun wird. 

Der in den Geheimverträgen ausgehandelte Haftungsausschluß ist also von Belang: Es wird sich zeigen, ob und in wie weit das Verfassungsgericht dieses Beweismittel überhaupt anfassen will. 

Für etwaige Klagen gegen die Impfpflicht ist jedoch der Vertrag und der Haftungsausschluß in der Beschreibung des Risikos und seiner Grundlage in der Ermessung entscheidend für den Adressaten einer etwaigen "Pflicht" sich mit einer nicht ordentlichen Substanz behandeln zu lassen, weil 

0,5% der Bevölkerung 

mit einem nicht spezifischen Test angeblich einen Virus trägt, der nicht einmal bei 10 Prozent der Infizierten überhaupt schwerer Folgen zeitigt. 

Bei selbst einer Belegung von 10 000 Intensivbetten würde man über eine unbetroffene Bevölkerung von 


99,99987 %


sprechen

Selbst wenn 100 000 Menschen schwer erkranken würden, würde nur eine 9 hinter dem Komma wegfallen und es wären 99,998% der Bevölkerung nicht bedroht. 

Einen Herpes zu haben oder zu bekommen reicht auch nicht aus das Knutschen zu verbieten. 


Das Verfassungsgericht müsste in einer Beweisaufnahme den gesamten Mathematikteil wegbügeln und über sämtliche Krankenhausstatistiken fahren. 

Interessant dürfte auch ein Sachverständigengutachten zum Thema "Bettenabbau im der Pandemie" werden. 

Und dann müssten die Verfassungsrichter begründen, wo in einer Pandemie eine Not geherrscht haben soll, wenn man die Not selbst in die Landschaft hingespart hat, wider besseres Wissen und vorgefasster Absicht einen angeblichen Engpass (mit 9000 freien Reservebetten) aus finanziellen Interessen bewerkstelligt zu haben. 

Das gibt Matlock und Colambo in einem. 










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