Samstag, 27. November 2021

Serie: Impfpflicht (1)

 Ich werde in einer Serie hier die Probleme mit der Impfpflicht in Bezug auf mRNA - Wirkstoffe einfrieden. 


Problemstellung: Minderheit. 

Bei einer Durchimpfung von 70% der Bevölkerung träfe eine Impfpflicht nicht alle Bürger gleichermaßen. Die Impfpflicht wäre ein Minderheitengesetz. 


Problemstellung: Antikörperstatus

Von den verbleibenden 30% müssten die "Genesenen" per Definition abgezogen werden. D.h. bei den Adressaten der Impfpflicht müsste ausgeschlossen werden, daß sie eine Corona - Infektion hatten (asymptomatische Verläufe und milde Grippe): Sollte man eine Person mit der Ausübung von Zwang impfen, die aber bereits durch eine Infektion selber Antikörper zu bilden vermag, so ist der Eingriff unnötig, er würde sich gegen einen von der Pflicht freigestellten "Genesenen" richten. Der Eingriff wäre dann eine gefährliche Körperverletzung. 

D.h. es müsste in jedem Fall durch komplizierte Labordiagnose erst ein Beweis bewerkstelligt werden, ob der Minderheitenadressat überhaupt Pflichtadressat sein kann. 

Problemstellung: Wirkungsevidenz und Variantenschutz


Auszug aus der Packungsbeilage: 

"Wie bei jedem Impfstoff schützt Comirnaty möglicherweise nicht alle geimpften Personen und es ist nicht bekannt, wie lange Sie geschützt sind."


Eine Evidenzkennlinie gibt es nicht. Anders als im Fall des Impfstoffes gegen Masern liegt KEINE klinische Erprobung vor, es handelt sich zudem um einen gentechnischen Impfstoff dessen Nebenwirkungen , anders als im Fall des Impfstoffes gegen Masern nur unzureichend bekannt sind.

Der Impfstoff ist weniger Wirksam bei angepassten Viren. 


Damit fehlt für den Zwangseingriff die rechtfertigende Erfolgsaussicht in einem hinreichend beweisbaren Maß.


Wenn Statistiken vorliegen, die über den Nicht - Schutz von Geimpften im Integral über die Zeit Auskunft geben, dann wird man eine Defektmenge bei den Geimpften isolsieren und statistisch unterstellen können. 

Das Wagnis der Impfung, einen im Ergebnis unwirksamen Stoff durch Zwang zu verabreichen ist nicht mit der Formel des Allgemeinschutzes zu rechtfertigen. Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers schließt das Recht auf Schutz gegen Wagnis und Experiment ein. 


Problemstellung: Akteneinsicht. 

In einem Prozess um die Impfpflicht müssten die Verträge der Staaten mit den Impfstoffherstellern offengelegt werden, weil diese Verträge eine unmittelbare Auswirkung auf die Verletzung des individuellen Schutzbereiches haben, wenn beispielsweise eine Impfpflicht nur deshalb verhängt würde, weil sich Staaten vertraglich - nicht aber aus einer Notwendigkeit heraus verpflichtet haben Mindstmengen zu Festpreisen abzunehmen. 

Eine Umwidmung einer Vertragspflicht in eine Anwendungspflicht zum Nachteil des Schutzberechtigten wird vom (noch) - Grundgesetz nicht gedeckt. 


Problemstellung: Restwirksamkeit bei der Adressatengruppe

Wenn von den 30% "Ungeimpften" im Rahmen von Herdendurchseuchung auch nur 50% immun sind und als "Genesen" gelten müssten (Differentialdiagnose Kreuzimmunität) dann läge das Restfeld der "Nicht - Genesenen" und "Ungeimpften" bei 15 % der Bevölkerung - abnehmend im Rahmen der Herdendurchseuchung. 

Wenn also im Rahmen von Herdendurchseuchung, Antikörperbildung, über 85% der Bevölkerung entweder "geimpft", "genesen" oder "still immunisiert" (Dunkelziffer) sind, dann muß für den Zwang eine Rechtfertigung geschaffen werden, warum von den weiter in der Durchseuchung befindlichen restlichen 15% eine Gefahr für 85% "Geschützte" ausgehen soll, wenn sich diese restlichen 15% doch nur selbstbestimmt "gefährden. 

Hier werden die mathematischen Durchseuchungsmodelle zeigen, daß selbst von den 15% unklar ist, ob sie überhaupt an dem ursprünglichen Virus erkranken können und es dürfte als ausgeschlossen im Rahmen der Nomenklatur gelten, daß diese dann überhaupt die 85% der "Geschützten" gefährden können (unterkritische Infektionszahl). 


Problemstellung: Infizierte und erkrankte "Geimpfte"

Sollte ein Zwangsgeimpfter dennoch an Corona erkranken erlischt die Rechtfertigung für den Eingriff in der Wirklichkeit des Schadens, aus dem Retter wider besseres Wissen wird ein Straftäter. 


Problemstellung: Nebenwirkungen


"Sehr häufige Nebenwirkungen: kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen

• an der Injektionsstelle: Schmerzen, Schwellung

• Ermüdung

• Kopfschmerzen

• Muskelschmerzen

• Schüttelfrost

• Gelenkschmerzen

• Durchfall

• Fieber

Einige dieser Nebenwirkungen traten bei Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren etwas häufiger auf als bei Erwachsenen.

Häufige Nebenwirkungen: kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen

• Rötung an der Injektionsstelle

• Übelkeit

• Erbrechen

Gelegentliche Nebenwirkungen: kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen

• vergrößerte Lymphknoten (häufiger beobachtet nach der Auffrischungsdosis)

• Unwohlsein

• Armschmerzen

• Schlaflosigkeit

• Jucken an der Injektionsstelle

• allergische Reaktionen wie Ausschlag oder Juckreiz

• Schwächegefühl oder Energiemangel/Schläfrigkeit

• verminderter Appetit

• starkes Schwitzen

• nächtliche Schweißausbrüche

Seltene Nebenwirkungen: kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen

• vorübergehendes, einseitiges Herabhängen des Gesichtes

• allergische Reaktionen wie Nesselsucht oder Schwellung des Gesichts

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Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)

• schwere allergische Reaktionen

• Entzündung des Herzmuskels (Myokarditis) oder Entzündung des Herzbeutels (Perikarditis), die zu Atemnot, Herzklopfen oder Schmerzen in der Brust führen können

• ausgedehnte Schwellung der geimpften Gliedmaße

• Anschwellen des Gesichts (ein geschwollenes Gesicht kann bei Patienten auftreten, denen in der Vergangenheit dermatologische Filler im Gesichtsbereich injiziert wurden)"


(Quelle: Beipackzettel)


Geht man weiter auf die Veröffentlichungen des Paul - Ehrlich - Institutes ein, so muß man fragen, wie man für ca. 10% an Zwangsadressaten in der Bevölkerung diese Gefährdung mit dem Schutz der angelich 90% - Geimpften - Genesenen - Geboosterten, und still asymptomatisch - Immunisierten - rechtfertigen will - verfassungsrechtlich und ethisch. 


 


 

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