Montag, 29. November 2021

Gehorsam als Haftungsausschluß

 So, ich drehe jetzt meinen vorhergegangenen Artikel , den man lesen muß um diesen hier zu verstehen, - einmal auf den Kopf um zu zeigen, daß alles nicht so eindeutig ist, wie es scheint. 

Wer haftet im Gehorsam ? 

Es haftet im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit immer die natürliche Person, selbst im Rahmen einer Tätigkeit, die aus dem Innenbereich einer Körperschaft unternommen wird. 

Wenn die Schweizer zu 63% JA zu Maßnahmen sagen, die einen horrenden wirtschaftlichen Abbau beinhalten, wie wollen "die Schweizer" jemals noch zu einer Entschädigung gelangen, wenn sie auf das Gegenmittel gegen den Schaden, das "NEIN" zu seinem ursächlichen Zusammenhang mittels Volksabstimmung wirkungsvoll verzichtet haben. 

Die Volksabstimmung in der Schweiz vom 28.11.2021 war eine gigantische massenhafte Verzichtserklärung für alle materiellen und sonstigen Folgen aus "den Maßnahmen" im Rahmen des Covid - Gesetzes in der Gestalt der zur Abstimmung gebrachten Vorlage. 

Etwas Besseres als diese Abstimmung hatte doch der Regierung nicht passieren können, es stellt sie im Rahmen des Gesetzeslauts frei von allen Haftungsfolgen aus diesem Rechtsgebilde. 

Und wer hat diesen Rechtsverzicht erklärt ? 

Genau: Das Volk

Die Schweizer haben sich einen Rechtsverlust per Volksentscheid selber anbestummen. 

So dumm muß man sein, so souverän auch so dumm zu wirken ist man. 

Also wer haftet jetzt für diese freie Bestimmung aus Dummheit ? 

Ich sehe nicht ein, warum irgendjemand anderes als das Volk mit seinem Vermögen für seinen Gehorsam haften sollte. 

Ich sehe im Vollbeweis eines geleisteten Gefolges kraft Willen des Volkes keine Verantwortung bei Wortführern und Ikonen einer bloßen Botschaft.

Und genau deshalb trifft auch die 63% (eine fast exakte Mitläuferquote) auch zurecht die Enteignung. Warum soll man das Volk nicht enteignen, wenn es den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krise selber zustimmt ? 

Warum soll man jemand anderes als das Volk für seine Dummheit verantwortlich machen ? 

Warum sollen "die Eliten" Schuld an der Einfalt der Hörigen haben ? Das ist weder gerecht noch macht es einen Sinn. 

Wenn ein Arzt nicht seinem Gewissen gehorcht, sondern dem common sense, dann holt er sich mit der Entscheidung, seinem Gewissen zugunsten der herrschenden Meinung das Schweigen zu gebieten sich die Haftungslast vorsätzlich auf seine Person. 

Warum soll es jetzt ungerecht sein, den Arzt mit seinem Privatvermögen für diese Auflastung eintreten zu lassen ? 

Es ist gerecht, wenn jemand für seinen erklärten Gehorsam auch die Folgen für diesen zu tragen hat. 

Hierin liegt eine Erklärung, warum es auch in Kriegsfällen für die Mehrheit der Mitläufer kein Recht auf Entschädigung zu geben braucht und warum z.B. es für die verlorenen deutschen Ostgebiete keine Entschädigung zu geben braucht, denn die Bewohner dieser Ostgebiete sind ja Hitler willig hinterher gelaufen und haben ihren Verstand abgegeben. Es hatte in Ostpreußen keiner einen eigenen Staat erklärt um von Hitlerdeutschland los zu kommen. Also, warum sollte nun die Nachkriegsordnung für die Dummheit des Gehorsams haften ? 

Solange die Leute ohne Waffengewalt zum Impfen pilgern, solange kann man eine Haftungsfreiheit des Arztes bejahen. Der Wille zum Gehorsam bewirkt praktisch einen Ausschluß der Haftung aus unerlaubter Handlung und der Vertrag der mit Mangel geschlossen wird, wird im Wissen um den Mangel geschlossen. 

Damit kann sich der Geschädigte nicht auf den Vertragsmangel berufen, wenn er ihn kennen mußte. 

Allein die Berichterstattung zu "Querdenkern" befreit insofern den Arzt von der Haftung, denn mit dem Prädikat "Querdenker" ist eine auf dieses verbundene alternative Meinung "offenkundig". Eine Abhängigkeit zu der medialen und staatlichen Meinung ist nicht gefordert, sie wird vom Rezipienten selbst generiert. 

Warum soll also jetzt einer einen Haftungsanspruch haben, der seine Meinung gerade in die Masse willig abgibt um sich selbst in dieser Mehrheit im Sinne des Risikos zu erhöhen ?

Es macht keinen Sinn einer Oma, die dem Fernseher willig nach dem Lautsprecher redet einen Anspruch zuzubillen, wenn ihr dummes Nachgeäffe für sie einen Schaden verwirklicht, der sich unmittelbar und kausal an dem Umstand des dämlichen Nachgeäffes hängt. 

Der Arzt haftet dann nur für das Verschweigen und Arglist !


Wenn aber der Arzt selber aus Hörigheit handelt, dann ergibt sich eine: 


Haftungskaskade 


ähnlich einer Reihenschaltung von Batterien in einer Taschenlampe.

Der Depp haftet für den Schaden, den er als - handelnder Depp  - einem anderen Deppen in dessen Gutglauben und Hörigkeit zufügte. 

Der hierarchische Depp über dem Depp haftet in der mit der Höhe der Funktionseinsicht - abnehmenden - Abwärtslogik. 

Eine Prinzipienhaftung der Botschaftsträger scheidet jedoch aus, weil sie am Ende ohne Differenz einer Abwärtsstufung auskommt: 

Beispiel: Alle beteiligten sind "Arzt": Damit gibt es eine nur beschränkte Abwärtshierachie und jeder Beteiligte hat fachlich eine paritätische Autorität des eigenen Wissens. 


Beispiel: Welchen Haftungsanspruch haben 45 BDM - Weiber, die deshalb einen Schaden nahmen, weil sie alle freiwillig und im Gehorsam zum BDM gingen und aus diesem Umstand in einer Kaserne waren, die durch Bomben zerstört wurde und sie deshalb nun alle Krüppel sind ? 


Welchen Anspruch kann nun die Oma haben, die auf den Fernseher hört, als sei der Kasten Gott und sich deshalb einen Apoplex animpfen ließ ?

Die Dummheit hat wie die mangelnde Urteilsfähigkeit einen Anspruch auf unbedingten Rechtsschutz, der Gehorsam, also das gewillkürte - Dummsein - nicht. 




1 Kommentar:

  1. Gewillkürte Dummheit = fahrlässiges Nichtwissenwollen, ergo regelrechter Widerwillen gegen Nachdenken, ergo ein Anti-Willen oder eben das Gegenteil vom freien Willen.

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