Donnerstag, 9. September 2021

Befangenheit und frühkindliche Prägung

"Das Amt hat Recht."

"Die sitzen eh am längeren Hebel."

"Gutes Jugendamt - böse Eltern" (Dramadreieck)

"Guter Täter.... böses Opfer"


Woher diese Schemata stammen ist unter Berücksichtigung der NS - Erziehungsmaßstäbe nach 1945 nicht weiter schwer herzuleiten: 

"Die strafende Mutter hat immer Recht"

Daraus lassen sich einige Deduktionen ableiten: 

Das Opfer hat selbst Schuld. 

Kinder strafender Mütter nehmen die Rolle an, daß sie subordinierte Opfer sein müssen um die gewalttätige Mutter zu besänftigen. Später überführen Menschen dieses Muster in ein Größenklein. 

Das Opfer einer Vergewaltigung durch Flüchtlinge hat die Tat zu tragen, weil eine staatliche Anordnung der Willkommenskultur antizipiert wird. Entsprechend milde ist das Urteil für den Täter. Das Opfer soll seine Rolle tränenlos tragen, wie das von der Mutter geprügelte Kind. 

Der Vermieter hat immer Recht. 

Wenn ein Landlord auch noch die irrsten Maschen abzieht und sich aufführt wie ein Berserker, die Familie mit den Kindern und dem Klavier hat immer irgendwie Unrecht. Ganze Gerichtsverhandlungen drehen sich darum dem Vermieter seine Rolle zu erhalten: Der strafende Vater und die Rolle der Mieter, das zurecht bestrafte Kind zu sein. 

Gewalt wird abstrakt gerechtfertigt, weil der deutsche Staat spätestens in der Gestalt des Holocaust ein vollendetes Hochamt aus kriminieller Gewalt war und man Verwaltung unbewußt in dieser Tradition eines Rechts über Leben und Tod fingiert, auch wenn man mit einer Verfassung mehrere Lagen Beton über diesen radioaktiven deutschen Gestus gekippt hat. 

Auch hier kann man den Bogen zur "deutschen Mutter und ihrem ersten Kind" spannen: Die Rechtfertigung der Mutter als Herrin und Strafinstanz, die Aufhebung der Gewaltenteilung in der Familie, wo die Mutter das Gesetz, die Rechtsprechung und gleichzeitig die Exekutive bildet, das ist ein treibender Kern einer generellen Problematik, daß die Deutschen wesentlich aus ihrer Familie keinen Rechtsstaat kennen gelernt haben und demnach auch nur oberflächlich praktizieren. 

Der, der oben steht hat Recht (der Führer ist unfehlbar), der subordinierte hat prinzipiell Unrecht zu haben, qua Diktion der Rolle. 

Das führt zu einer permanenten Befangenheit in Bezug auf die Rechtswege gegen die Gewalt der Obrigkeit. 

Und irgendwann erwartet man vom Untergebenen noch die Einsicht, daß alle Strafe von oben gerecht sei, wie von einem Gott - über Leben und Tod, wie die Mutter mit ihrem ersten Kinde dazu angehalten war, das Kind einer subjektiven Todesangst auszusetzen um zu dem gewünschten Ergebnis der Gefügigkeit für Staat und Führer zu gelangen. 

Todesangst und Rollenantizipation sind damit eine große Verfälschung des Rechtsstaats in der täglichen Praxis antizipierter unbewußter Rollenfunktionen. 

Die Befangenheit gegenüber der Obrigkeit in dem jeweiligen Verhältnis kraft Rolle ist damit eine alltägliche Last im deutschen Rechtswesen. Und je funktionalistischer die Justiz agiert, um so mehr praktiziert sie dieses Schema aus kalter, strafender Mütterlichkeit ohne die innere Notwendigkeit einer paritätischen Positionsübernahme. 

Der Rechtsstaat ist in Deutschland immer der Kampf der Protagonisten gegen die kindlich erlernte Rolle. Eine Mutterfigur im Staate kann geeignet sein, diesen Kampf zugunsten der deutschen Erziehung zu entscheiden, dasjenige Modell durchgreifen zu lassen, was dem deutschen Wesen entspricht und von ihm wiedererkannt werden kann: Die Erziehung in Strafe, Kälte und gegen jedes vitale Interesse eines positiven Lebens. 

Daraus läßt sich schlußfolgern, daß die Deutschen außerhalb einer Besatzung kraft ihrer Prägung nie in der Lage sein werden einen Rechtsstaat von sich aus zu unterhalten und das Recht als Gerechtigkeit zu kultivieren. 

Sie können nicht über die Bedingung ihrer Kindheit hinaus und das Recht muß die unbekannte Erde bleiben, ein Gestade, was zu begreifen in der Wiege unterbunden wurde. 

An die Stelle des Urteils über die Sache tritt das Urteil über die Rolle. Das Urteil wird ein Teil der Exekutiven und dient nur ihr zu. Der Staat gerät aus der Forderung heraus- kontrolliert zu werden. Die Justiz unterwirft sich ihrerseits der Mutternatur des Staatsganzen und fügt sich als Mutter nach unten in die Rolle des Kindes nach oben. 

Treten und Buckeln, ist der Zwang, der sich dem Kinde aufbürdet, wenn es nach oben keine Macht und nach unten aber keine Ohnmacht hat. 

Unrecht ist in dieser Anordnung Programm, denn der Hamster, der stirbt, ist doch nur das Kind, das auf gleiche Weise an der Kälte seiner Mutter stirbt. 

So versteht sich Preußen, es ist eine deutsche Bedingung aber von hinten bis vorne ein Zustand, der klinisch relevant ist, wie der Staat, der die Erziehung reziprok verkörpert nicht gesünder sein kann als die Kindheit, die ihm zudient. 





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