Mittwoch, 19. August 2020

Kettensäge im Wohnzimmer Teil 2 - Mad lives matter !

Wenn ich auch lieber über alles schreibe, was wie ein Spinnennetz zusammenhängt und ich freudig lächle, wenn ich vor einer Schaltung den unmöglichen Fehler in der SMD - Metropole suche, es gibt Dinge die mich leider immer wieder auf den Boden der rotzdummen Realität zurückholen.

Ich hatte hier mal einen Artikel geschrieben, in dem es darum ging, daß ich einem deutschen Amtsgericht im Bestreiten schreiben mußte, daß ich

"keine Kettensäge im Wohnzimmer betrieben habe".

Der Rotz geht in die nächste Runde:

Ich bin aus der alten Bude schon seit über einem Jahr ausgezogen, der Nachbar, der mich bezichtigte Produkte der Firma Stihl im Wohnzimmer zu testen hat für mich eine Betreuung angeregt und dem Gericht aufgetischt, ich wäre

"am 01.08.2020 hupend und fremdgefährden durch die Zone 30 einer Kurklinik gefahren".

Was macht ein deutsches Amtsgericht ?, - jawohl, eine Akte auf und verlangt von mir die Benennung eines Psychiaters, den ich nicht habe, außerdem soll mein Hausarzt befragt werden, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe, ich wäre ja

"am 01.08.2020 hupend und fremdgefährden durch die Zone 30 einer Kurklinik gefahren".

Ich war zwar am 01.08.2020 nicht einmal in der Nähe einer Kurklink, ich bin demnach auch nie durch eine Zone 30 in einer Kurklink gefahren, aber soll deswegen nun verrückt sein und der Betreuung bedürfen. 

Gibt es in einer Kurklinik eine "Zone 30", seit wann darf man auf einem Klinkgelände mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren ? Seit wann darf man überhaupt auf dem Gelände einer Kurklinik im Hühnerstall Motorrad fahren ?

Da kommt keinem deutschen Amtsrichter vielleicht mal der leise Gedanke, daß an diesem Geschreibsel eines 150 kg schweren Stubenhockers mit Stützstrumpfabo was nicht stimmen kann, wenn sich ein Tippfehler an den anderen reiht ?!

Die Rechtsgrundlage - im Anschreiben des AG nicht einmal erwähnt - bildet § 1896 BGB.

Danach muß es für den Eingriff in die Selbstbestimmung hinreichende Gründe geben (Rn. 4 Götz aaO). Für unbedarfte Leute: Das ist aus dem Palandt.

Wenn ich auf dem Gelände einer Kurklink ohne Zone 30 zu schnell fahre kann mich diese anzeigen und weiterhin ein Hausverbot aussprechen und/oder Unterlassen fordern, vielleicht das SEK holen, den Gleichstellungsbeauftragten oder bei Domian anrufen.

Der fette Stützstrumpfindianer ist in der Sache noch nicht einmal berechtigt für die behauptete  Körperschaft einer Klinik Erklärungen abzugeben und spielt den Sheriff. Gut, das darf er, er darf auch Indianer spielen oder Moby Dick oder behaupten, er wäre das letzte Männermodel von Karl Lagerfeld, das ist der Vorzug einer freien auf individuelle Rechte abstellenden Gesellschaft, daß eben  alles fleuchen darf, was der Garten des Menschseins hergibt und noch nicht von Greenpeace als Waal gehandelt ins Meer zurückgeschleppt wurde.

Nein, aber auch das kommt einem Richter, pardon, der RichterIN , es ist eine Frau, man muß das erwähnen- nicht irgendwie komisch vor, wenn einer meint, er wäre der Dorfbulle hinter den Geranien, oder abstrus, oder sie kriegt Zweifel an dem Anschreiben, nein, sie verlangt nach meinem Psychiater, den ich nicht habe in der felsenfesten Auffassung:

"Hurra ich habe einen Verrückten, der kriegt jetzt Frau Irmgard Meier-Hohlhaupt zur Betreuerin, damit er nicht mehr im Hühnerstall Motorrad fährt". 

Haben die Deutschen Jurastudenten ein Dixiklo an der Stelle des Kopfes oder ist Verblödung der Vorzug des zweiten Staatsexamens oder wie muß ich mir das vorstellen ?

So ein Bullshit !

In diesem Land kann jeder - pardon - dahergelaufene Vollidiot mit Pissoir an der Stelle des Kopfes einen Scheiß behaupten, der kann noch so gequirlt sein, noch so - wenn wir schon bei § 1896 BGB sind - formallogisch irre, daß die Schwarte seismographisch wackelt, daß die Klobürste trieft, - und ich kann das tun, was ich abgewählt habe, und überhaupt nicht mag, - mich mit Jura beschäftigen und eine Akte anlegen.

Der einzige, der eine Besatzung und eine Betreuung braucht, ist ein Volk, was so eine irre und aufdringliche Volksbühne schlechter Zoten unterhält.
Die deutsche Justiz im Erbe ihrer Väter, die in der Diktatur gediehen, letztlich Dozenten wurden und das Jahr 1945 lehrend überlebten um die Keimlinge weiter zu geben, wie es Mephisto schon enthüllte - und rücken Gesetze und Rechte sachte von Geschlecht zu Geschlechte - erdreistet sich Kranke auf Zuruf zu erfinden, einfach durch eine noch so schlechte Denunziation, die nicht irre und komisch und ulkig genug sein kann ?

Art. 1 GG liebe Leute beinhaltet auch, daß man erst einmal nachfragt, was der Sachverhalt ist, bevor man gleich antizipiert, daß jeder einen Psychiater hat und einen Mitmenschen krank stempelt, am besten noch mit einem T4 Transportschein.

Wobei ich mich gerade frage, ob ich nicht besser einen Psychiater aufsuchen sollte, denn auch die stete Auseinandersetzung mit Dummheit und Verschlagenheit hinterläßt nach dem Öffnen des Briefkastens eine buchstäbliche "Post - traumatische - Belastungsstörung".
Und um sich über die eigene Person und Rolle unter seelenlosen Wortausführern klar zu werden, vielleicht sollte ich dafür doch einmal wirklich auf die Couch.

Vielleicht muß auch § 1896 BGB einmal auf seine nationalsozialistische Vergangenheit hin psychologisch untersucht werden und vielleicht brauchen wir eine Bürgerrechtsbewegung:

Mad lives matter !












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