Samstag, 10. Januar 2026

Das seltsame Rechtsverständnis der Schweizer: Wirte als Betreuer: Gaststätte für Unzurechnungsfähige ?

 Wenn ein Gast eine Bar betritt, wird er nicht automatisch deswegen unzurechnungsfähig. 

 

Fakt: Die Jugendlichen in Crans - Montana waren ALLE legal zurechnungsfähig. 

 

Fakt: Es haftet für das Delikt derjenige, der es begeht, nicht der, der fahrlässig, - in diesem Fall die Brandlast aufhäuft. 

 

Das Feuer legt, wer sich die Zündquelle zu eigen macht !

 

Der Wirt muß auch bei einer Party nicht die Dummheit seiner Gäste als Gefahr ausschalten, denn das würde eine nur abstrakte hypothetische Haftung über die konkrete faktische Haftung aus der Handlung stellen. 

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Wettbewerb des Nationalsozialismus mit dem Judentum: Feindbild und Wettbewerb.

Warum war die Nazizeit technologisch so fortschrittlich, daß man vermeinen könnte, die Deutschen wären einst ein Ausbund an Intelligenz gewe...