Wenn ein Gast eine Bar betritt, wird er nicht automatisch deswegen unzurechnungsfähig.
Fakt: Die Jugendlichen in Crans - Montana waren ALLE legal zurechnungsfähig.
Fakt: Es haftet für das Delikt derjenige, der es begeht, nicht der, der fahrlässig, - in diesem Fall die Brandlast aufhäuft.
Das Feuer legt, wer sich die Zündquelle zu eigen macht !
Der Wirt muß auch bei einer Party nicht die Dummheit seiner Gäste als Gefahr ausschalten, denn das würde eine nur abstrakte hypothetische Haftung über die konkrete faktische Haftung aus der Handlung stellen.
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