Mittwoch, 6. Dezember 2023

36 Tage ohne Lebensmittel. Das Leningrad aus dem Überraschungsei.

In einem Fall, der vorm LSG Stuttgart verhandelt wurde, verfügte dieses per Beschluß, daß die Entziehung von Nahrungsmitteln wegen einer angeblich unterlassenen Mitwirkung zulässig sei. 

Praktisch bedeutet dies seit 36 Tagen keinen Zugang zu Nahrungsmitteln für die Betroffenen. 

Ab einem gewissen Grad wird die Frage der "Mitwirkung" kippen, spätestens beim Eintreten handfester körperlicher Schäden. 

Der Fall wird als Folter in die Rechtsgeschichte eingehen. 

Dafür sorgt: 


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