Dienstag, 31. Januar 2023

Das VwVfG: Und wir befinden uns doch im Krieg, es sei denn, Deutschland hat ein Handycap.

"Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft."


Es ist egal, ob ein Politiker normopathisch im undefinierten vernünftigen Allgemeinzustand ist, ein Minister ist ein Beamter und dieser handelt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz: Kurz VwVfG:

Die Kriegserklärung ist bis durch Widerruf per Zustellungsurkunde eine Verlautbarung mit einer Wirkung nach außen. Die Kriegserklärung der Ministerin ist also nach § 35 VwVfG durchaus eine rechtlich - verbindliche Aussage in der Qualifiziertheit eines VwA, die in der Erklärung des Zustandes über ein Ob keine anders wertende Auslegung im Sinne des Grundgesetzes zuläßt, das es verbietet einen Angriffskrieg zu führen, oder als Verteidigungsmacht auf fremdem Territorium in einem laufenden Krieg ohne UN - Mandat zu wirken. 

Die bloße Feststellung der hoch- möglichen Verfassungswidrigkeit hemmt nicht die Kraft der Erklärung bis auf die Erschöpfung der Rechtsfolge oder einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG. 

Die Aussage unterliegt der Normenkontrolle, nicht der bloß öffentlichen Auslegung in der Presse. Diplomatische Äußerung sind Verwaltungshandlungen und kein Kita - Geseier. 


Kann Deutschland überhaupt wirksam einen Krieg erklären ?


Das liebe Leute wäre eine theoretische Frage, die das Problem beheben würde. Geht man von einer militärischen - Nicht - Souveränität Deutschlands innerhalb der Nato, - und aufgrund restlicher Vorbehalte aus der Besatzung nach dem zweiten Weltkrieg aus, könnte man sich auf den Standpunkt flüchten, daß Deutschland solche Erklärungen, wie die über das Ob eines Kriegszustandes gar nicht souverän und dann auch nicht rechtskräftig abgeben kann. 

Man kann die "Handycap Karte" - zücken und sagen: Wir können so einen Mist labern, aber er hat wegen der Vormundschaft, namentlich durch USA in den restlichen Vorbehalten aus den Besatzungsrechten die Wirkung der Erklärung eines Entmündigten, - nämlich keine. 


Theoretisch kann gelten: 

Daß eine Rechtsdefektive in der Frage der vollständigen militärischen Erklärungsmacht, sich schwächend oder aufhebend auf Erklärungen militärischer Art auswirkt, wenn diese Erklärungen einem übergeordneten Zustand des Bündnisses (Nato) widerspricht und das erklärende Land aus einer Bündnisverpflichtung heraus nicht in der Lage ist eine souveräne, und damit rechtsgültige Erklärung über das Ob eines Krieges abzugeben. 











Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Weise ist weise, wenn er es nicht ist.

 Der Weise schwebt und hofft auf etwas Besseres.  Der Pessimist hat immer recht, denn schlecht ist immer irgendwie.  Weisheit hat einen geda...