Dienstag, 18. Januar 2022

Die rechtliche Zerschellerschicht in der Haftungsfrage über dem Impfvorgang.

 Zerschellerschicht war eine auf Bunker aufgebrachte Lage von Granitsteinen, die als "lose" Zerschell - Lage die Einschlagswirkung von Artilleriegeschossen abändern sollte. 

Und genau diese Funktion hat z.B. BioNTech für Pfizer: Die Firma an der Goldgrube ist die Körperschaft, die den amerikanischen Konzern vor Klagen vor US - Gerichten schützen wird. Sie ist aber eine Zerschellerschicht und nicht der Regelbau darunter. 

Wenn das Impf- Abenteuer in Europa schief geht, dann wird es auch nur im Extremfall BioNTech kosten, aber der Mutterkonzern ist draußen, weil BioNTech keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb in den USA hat, und SE ohnehin das strafrechtliche Verschuldensprinzip nicht mehr greift, und bei einer SE keine Verfolgungshoheit nationaler Strafrechtsnormen mehr gegeben ist. 

Man kann also zocken wie man will, man kann die SE national nicht als alleinig haftende Körperschaft verfolgen, weil es eine SE ist und sich die Geschäftsbereiche aufspalten; man kann auch Pfizer nicht belangen, weil sich Pfizer durch BioNTech mit einer Firewall schützt. 

Wer soll den haften und wofür ? 

Das gleiche macht Lonza mit Moderna. Es werden untergeordnete Firmen gegründet oder in Partnerschaften genommen mit denen sich die Haftungsrisiken auslagern lassen. 

Die gesamte Haftungssumme ist limitiert auf den hypothetischen Wert der Vertriebsunternehmen, die die Marke auf dem Markt als Inverkehrbringer vertreten. 

Und da immer das Unternehmen - FÜR - seine Mitarbeiter haftet und nicht umgekehrt, müssen auch alle Vorstände niemals Forderungen fürchten, zumal sie immer auf die befristeten Zulassungen abstellen können - und niemals eine unabhängige Entscheidung trafen, die nicht auch staatlich vor der Inverkehrbringung gesetzlich waren. 

Das Risiko für einen Rückgriff ist sehr gering. 

Aus diesem Grund ist es logisch und richtig, daß die Unternehmen nicht für die Impffolgen haften, sondern die Staaten, - da die Hoheit über die Anwendung zu keinem Zeitpunkt bei den Unternehmen lag und das Risiko den Staaten erklärt wurde. 

Die Staaten haften für das übernommene Risiko eigenständig aus der Hoheit über die Zulassung. 

Auch ohne Haftungsausschluß wäre rechtslogisch jeder Rückgriff auf die Firmen unmöglich und nur im Rahmen des Unternehmenswerts des Vertriebs möglich. 

Die Zulieferung durch die Stammfirmen ist unbeachtlich, denn die Halbzeuge sind nicht umfasst von der vertraglichen Anwendung und nur das Endprodukt ist haftungsbeschwert. 

Die Haftung umfasst insbesondere die Hierarchie: 


Der Staat haftet für die Zulassung und erklärt mit der bedingten Zulassung die Übernahme des Risikos.

Das Unternehmen haftet für das Endprodukt nur im Rahmen der Abweichung vom staatlich übernommenen Risiko und das nur für ein grobes Verschulden und höchstens mit der Summe des Unternehmenswerts. 

Der Zulieferer haftet überhaupt nicht, und schon dann nicht, wenn das "innovative" Unternehmen nicht identisch mit dem Zulieferer ist. 


Ich muß hier die Partei für die Chemieindustrie ergreifen: Aus der bestehenden Systematik gibt es unabhängig von der moralischen Frage, die keine juristische ist, keinen Grund, warum die Industrie ein Anwendungsrisiko in der Haftungsfrage treffen sollte. Ich sehe gleichfalls keinen Grund der pharmazeutischen Industrie ein Fehlverhalten anlasten zu können: Weder die Hoheit über die Zulassung, noch die Tateinheit der Anwendung sind von den Unternehmen ausgeübt und ausgeführt worden. 

Eine Mittel herstellen und anbieten darf jeder: Ob man Vitamin K als Blutstiller oder als Gift einsetzt ist nicht die Sache der Industrie, sondern des Anwenders bzw. des Gesetzgebers, der diese Anwendnung definieren kann. 

Wenn die Politik so blöd ist und eigenständig ein Risiko vertritt ist das ein vollkommen legitimer Haftungsübergang mit einer wirkungsvollen Verzichtserklärung im Rahmen der politischen Erklärung zumal wenn diese in legislativer Form erscheint. 

Man wird auch niemals den Beweis führen können, daß ein Arzt das Mittel ohne seinen eigenen Tatwillen verabreichte: Der erste Haftungsadressat ist der Arzt, der zweite der Staat, der den Rahmen der Anwendung rechtlich erklärt hat. 

Ich sehe keinen einzigen Grund, warum man die Chemieindustrie belangen sollte und belangen kann, solange die Impfung eine nicht - erzwungene Handlung ist und sich also die Fragen wie bei der IG - Farben nicht stellen. 

Solange die Leute freiwillig (und sei es nur mit sozialem Druck, Suggestion ist rechtlich kein Zwang) zur Impfung gehen und keine Strafnorm in diesen Willen eingreift und der Staat das Anwendungsrisiko in seiner amtshalber vorgenommenen hoheitlichen Zulassung übernimmt, ist das ein, schon in sich logischer und rechtlicher Haftungsausschluß, der auch über jede Ausdrücklichkeit logisch erstellt wird. 

Solange es keinen strafbedrohten Zwang gibt, wird die Haftung der Unternehmen durch die Risikoerklärung der Zulassung versperrt. 

Ein wichtiger Grund gegen die Impfpflicht ist für die Hersteller die Wirkung der Haftung selbst für den Fall, daß sich politische Systeme so willkürlich ändern können, wie die Gültigkeitsdauer eines Status. 

Und noch ein Satz gilt: In einer Inflation ist Geld immer nur so mächtig wie sein Status. Und der ist bei einem Wertverlust in der Masse relativ. Wenn den Leuten ein Ideal mehr bieten kann als der Geldschein, dann ist die Macht des Geldes nicht die Macht der Überzeugung. 

Wenn man die Schwäche des Geldes überleben will muß man mit der Währung der Überzeugung bezahlen können und das erfordert soziale Intervention, was sich nicht mit Investment abbilden läßt. 

Es gibt Momente, an denen sich logisch keine Frage von Recht mehr stellt, sondern eine Frage der Rolle ausschließlich.


Das Geniale an den Impfgegnern ist doch, daß sie eigenständig ein Merkmal bilden, mit dem man die Haftung für die Medikation auch ohne Weiteres unterbinden kann: 

Kein Impfgläubiger kann sich auf naives Nichtwissen berufen, wenn die Straßen voller Besserwisser und Spaziergänger sind. Kein Arzt kommt aus der Haftung, wenn er nur gehorsam ist und nicht über alternative Informationen verfügen will, der abträgliche Wille eine Information aufzunehmen und zu werten macht den Vorsatz des Arztes aus, der dadurch erklärt, daß Risiko zu tragen, daß sich aus der Ignoranz ergibt. 

Die Impfgegner sind der beste Schutz gegen eine Haftung für die Schäden an Mitläufern. Kein Mitläufer kann sich auf Nichtwissen - Können berufen und keiner ist mehr Opfer als er es sein wollte. 

Die, die am lautesten gegen die Chemieindustrie wettern, sind diejenigen, die sie in der Konsequenz am wirkungsvollsten vor jeglichem Rückgriff durch die willigen Geschädigten schützen. 

Jeder der sich nach dem ersten Zweifel einer Maßnahme aus eigener Zutrittshandlung unterwirft tut dies gegen mögliches - besseres Wissen und schließt damit die Haftung für sein - Nicht - Wissen  - Wollen durch die Erklärung der Ignoranz aus. 

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es haften höchstens und erst im Letzten die Vertriebsunternehmen, wenn überhaupt: Im Übrigen werden alle Schäden als Staatshaftung im Armenrecht zu regeln sein, weil der Staat die Hoheit über dem Risiko hatte zu jeder Zeit mit jedem Wissen - Können. 

Mehr als für einen Kriegsversehrten wird es für die Freiwilligen -Korps nicht geben - brauchen. 

Einen Wehrmachtssoldaten unterscheidet im Anspruch von einem KZ - Insassen die Freiwilligkeit und Überzeugung im eigenen Handeln: Es ist der gleiche Krieg, es ist die gleiche Verletzung, allein die Rollen entscheiden über einen Anspruch aus Unrecht oder die Gosse aus Gehorsam. 

Hannah Arendt meint mal, es gäbe kein Recht auf den Gehorsam: Es gibt demnach auch kein Recht - aus - dem Gehorsam und sei dieser ein intersubjektiv - kommunikativer Umstand. 









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