Sonntag, 1. August 2021

Keine Teddys für Urlaubsflüchtlinge; stattdessen:Wolf Biermann für alle.

Ungetestet nicht in die Reine - Republik Deutschland (RRD) !

Was soll die Konsequenz sein ? 

Wer sich einem erzwungenen medizinischen Ritual nicht unterwerfen will muß in der Schweiz Asyl beantragen, oder in des Führers Heimat zu Sachertorte und Mozart im 3/4 Takt die Asylbegründung diktieren oder in Frankreich unter die Clochards gehen ?

Wie soll es denn aussehen, mit Bußgeldern für Kriegsheimkehrer aus den Sandkriegen in Italien oder für Vertriebene aus den abgestrichenen Urlaubs- Ostgebieten Kroatiens und anderer ehem. Reichsverbündeter und Divisionssteller?

Ohne Gesundheitsnachweis kommst Du nicht in Erichs kleinen Kindergarten zurück ? Wie soll das juristisch ad extremum prapktisch aussehen ? Barracke in Dübendorf und in Deutschland wird der Besitz aufgelöst und von der "Sauberen Sache" (SS) "verwertet" ?

Jeder Abstrich unterstellt einen Behandlungsvertrag nach § 630a ff BGB und Zwangsverträge für medizinische Eingriffe gibt es nicht, erst recht nicht für Tests, die medizinisch keinerlei spezifizierte - evidenzbasierte Aussage haben, also nicht mehr als Pendeln und Tarot auch. 

Hier wird man aus der DDR II in Türstehermanier draußen gehalten wenn man sich der Herrschaft nicht unterwirft ? Rauskobern für Anfänger !

Meine Güte hatte Goldhagen etwa Recht ?!

Die Deutschen tuen es, sie können sich selbst nicht lassen und sie werden - auf einem Haufen Leid wieder einmal die miesepetrigen Verlierer der Geschichte sein, die fiesen Kinder mit der Blutspur hinter der Windel und makaberen Puppen auf denen das Leid in aschgrau geschrieben steht. 

Modus Biermann nach dem Urlaub.

Willkommen in Deutschland II, Teddys gibst für andere !

Liebe Schweizer druckt schon mal Asylformulare im Schichtbetrieb und macht ein paar alte Zeughäuser frei, es ist wieder soweit bis auf Entsatz und die Ankunft der ersten Befreier. 

Gut, das war jetzt bitter gesäuerte Satire ad extremum in der Hyperbel ohne Sigrid und ohne Bärbel, ABER: Wenn die Urlauber nicht mitspielen täten, wie sähe das praktisch aus, was eine juristisch theoretische Lehrfrage völkerrechtlicher Grundsätzlichkeit ist- ich komme jetzt mal vom Völkerrecht her. 

Was würde passieren, würde ein deutscher Urlauber den Test nach § 630a ff. auslegen und auf seine Vertragsfreiheit abheben. Welchen objektiven Tatbestand außer "die Inzidenz" wollte man für den Zwang anführen und reicht die Inzidenz aus, auf der Basis eines unspezifischen Tests, diesen Zwang zu begründen ?

Der bloße Glaube an die Gefährlichkeit von Corona dürfte kaum ausreichen mit Urlaubern den Nietzsche abzuziehen oder sie zu biermannisieren. 

"Es sind viele gestorben": Auf dem Friedhof auf dem meine Mutter liegt suche ich den Beweis nach der dritten Welle und in der Vierten vergebens, wo die Massengräber sein sollen, die es rechtfertigen könnten einen Zwang aus einer konkreten Bedrohung abzuleiten, welche man einem medizinischen Einwillgungsunterlassen dann beimessen könnte. 

Es gibt keinen Horizont, der praktisch und tatsächlich in dem Einzelfall eines Verweigerers eine Gefahr nachweisen kann, nicht über das abstrakte Behaupten in einer Anordnungsbegründung hinaus, die in sich aber als Generalformel nicht ausreicht eine konkrete Zwangsbehandlung zu verhängen. 

Systematisch würde nämlich die abstrakte Behauptung, Krankheit verhindern zu wollen an Zwangssterilisationen anknüpfen, den Geschlechtsakt unter den Generalverdacht zu stellen , - kranke Geschöpfe zu produzieren nur in der Konstruktion, das bloße Ankommen an einer Landmarke nach einem Urlaub ohne jeglichen Anknüpfungstatbestand für geeignet zu erklären (auf ein begründetes Dafürhalten kommt es schon nicht mehr an) eine körperliche Eigenschaft zu spekulieren, es könne von dem Reisenden eine abstrakte - nicht weiter bewiesene und beweisbare "Gefahr für die Volksgesundheit" ausgehen. 

Und genau diesen systematisch identischen Generalverdacht bringt man einem Urlauber zu, indem man ihm unterstellt "die Krankheit in das reine Deutschland zu bringen". Es gibt keinen Beweis und es gibt kein Beweismittel über das Ob, worin sich ein Abstellen - in der Konklusion mit zureichender - nicht bloß narrativer - Sicherheit nach einer hM, die auch einen Irrtum herrschen lassen kann, -  fundieren könnte.

Nun ist dieses Deutschland weder rassisch noch in der Coronafrage "rein", sondern hat eine "Inzidenz" schon aus sich. Hier sollte man fragen, welche zusätzliche Gefahrerhöhung ein Urlauber mitbringt, wenn doch die Delta - Plus - Variante - ohnehin - im Umlauf sein soll, wobei man auch fragen kann wie man überhaupt auf den Typ des Virus kommen will, wenn die Tests unspezifisch sind. 

Ich wage es mal zu bezweifeln ob mit dem chinesischen Test überhaupt eine Aussage zu einer Klade gemacht werden kann. Es kann jedes triggernde Virus nachgewiesen werden , - oder auch nicht, wenn es der Zyklus will oder nach dem Mangosaft auch nicht. 

Also in der Frage der Schuld kann man auch schlecht auf eine abstrakte - und bloß mögliche Schuld einer Tathandlung abstellen, wenn man weder die Handlung noch die Tat konkret greifen kann und nur narrativ für möglich - ohne Beweis hält. Das ist eine Logik wie im Hexenwahn. 

Man unterstellt einem Urlauber per se die Krankheit oder die Gefährdung, nein, man unterstellt bloß den Bruch einer Anordnung !

Die bloße hoheitliche Anordnung ersetzt den Tatkomplex !

Das ist das Ende des Rechtsstaats, wenn man keine Subsumption mehr vornimmt und nur noch einen Abgleich zwischen Anordnung und Erfüllung. 

Das ist das Mittelalter mit dem Tatrecht im Abstrakten, ohne eine Frage nach Relation, Tatsächlichkeit und rechtssystematischer Einordnung eines Vorganges. 

Das ist ein Rückfall hinter das römische Recht, das ist klerikaler Hygienefaschismus. 

Hat Deutschland nur schlechte Juristen, oder warum fällt keinem auf, daß man das Strafrecht in ein Gefolgschaftsrecht umbaut, daß keinerlei Relative mehr kennt, sondern eine Dependenz aus Strafe bei Nichterfüllung von Befehlen. 

Das ist Standrecht mit anderen Mitteln. 










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