Dienstag, 10. August 2021

Das Verfassungsgericht ist schachmatt

 Wenn das Bundesverfassungsgericht über "die Maßnahmen" in einer Beweisaufnahme entscheiden muß, kommt dies einem kalten Staatsstreich gleich. Denn es müsste alle Kollaborateure und damit den gesamten Staatsapparat der Lächerlichkeit der Geschichte preisgeben in einem staatsgefährdenden Ausmaß von Autoritätsverlust. 

Schweigt das Verfassungsgericht, dann entmachtet es sich selber mit der Zeit. 

Wenn es entscheiden  muß, muß es die Ereignisse abwarten und die höchste Opportunität zu treffen, und das geht erst nach Bankenschluß im Masken - Casino. 

Was entscheidend ist: Der Punkt zu handeln ist im Zeitablauf der Ereignisse bereits verstrichen. D.h. die Entmachtungsfeststellung kann nicht mehr erfolgen ohne den Bestand der BRD erstens und der EU zweitens essentiell zu gefährden. 

Würde das Gericht zu Karlsruhe streng nach der Verfassung urteilen, und nicht politisch, so käm dies einem Zünder in Europa gleich. Es würde der Damm der Wut brechen und das Urteil wäre ein Freifahrtschein für Vergeltung, die die RAF in den Schatten stellen würde. 

Ozapft is. wird kein Wahlspruch sein, den sich das Verfassungsgericht leisten kann. Es muß schweigen, weil es weiß, daß das Spiel aus ist und es praktisch nicht mehr handeln kann ein stabilisierende Maß im Urteil zu treffen, was die Sache bedient und den Staat beläßt. 

Wenn es nun politisch entscheidet, kommt es einem Verfassungssturz gleich. 

Karlsruhe hat also nur die Wahl: 

Staatsstreich oder Verfassungssturz, die dritte Möglichkeit vor dem letzten Zug ist das Nichtstun. Egal, wie es jetzt auf dem Brett zieht, die Sache wird fallen, in allen drei Optionen. 

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