Donnerstag, 4. Juni 2020

Zensur to go - Grundgesetz ja, aber bitte nicht im Rathaus.

Komme ich heute in mein Rathaus des Vertrauens und beantrage einen neune Pass.

Maskenpflicht - Fehlanzeige, die gilt nur im Supermarkt.

Gut, ich konnte mir die Bemerkung nicht verkneifen, daß Corona doch nicht so schlimm sein kann, wenn eine Plexiglasschreibe als FFP - 3 Filterersatz reichen soll.


Kam der Satz der beleibten Dame hinter dieser chemisch - technischen Sinnlosigkeit der Luftflußverhinderung und meinte:

"Ich möchte Sie bitten Ihre Meinung für sich zu behalten"

Dieses "ich möchte Sie bitten..." hatte etwas unmißverständlich Gebietendes, es war erkennbar, daß die Strenge die Strafabsicht und den Rauswurf bereits beinhaltete.



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.



Doch sie findet statt, im Rathaus in einer Nebenbemerkung der hörigen Anpassung.


Ich verfrachte die Situation in der Simulation ein paar Jahrzehnte zurück und stehe im Jahr 1939 in einem anderen Rathaus - dem alten und motze, daß die Abschaffung konstitutioneller Grundrechte für Minderheiten wohl kaum ein Ausdruck von Zivilisation des Herrenmenschen sein kann. Was sagt die andere Dame im Jahr 1939 ?!:

"Ich möchte Sie bitten Ihre Meinung für sich zu behalten"

Drei Mahnmäler und fünf Kriege später kommt man im Jahr 2225 in ein deutsches Rathaus und meint, daß es jetzt ja nun wirklich an der Zeit wäre die Hörigkeit aus den sozialen Ansprüchen zu verbannen, sagt die Dame mit den außerirdischen Glitschfinern:

"Ich möchte Sie bitten Ihre Meinung für sich zu behalten"



Ich glaube sie schreien innerlich danach endlich wieder eine Besatzungszone zu werden. 

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