So, hier kommt mal wieder ein erster Post:
In der Frage der Sterblichkeit gilt es die Frage zu klären, ob die Patienten, namentlich in Italien starben, nachdem sie in Krankenhäusern behandelt wurden. Danach muß man differenzieren, ob die Leute nach oder vor Beginn einer Behandlung starben und welche Behandlung, welche Medikation sie erfuhren.
Auf der Seite: https://multipolar-magazin.de findet sich ein Artikel über Hydroxychloroquin, ein gleichlautender Aritkel findet sich auf dem online - Portal des Ärzteblattes vom 27.04.2020.
Es ist mit der Frage genetisch kodierter Andersartigkeit des Metabolismus keinerlei juristische Aussage über den Anteil des CoV-19 am Todesgeschehen machbar. Wohl aber ist die Medikation, die Behandlung in der Frage zu untersuchen, welche Wirkungen und Nebenwirkungen die getroffenen Behandlungsmaßnahmen hatten, und wie diese korrelieren.
Nicht daß ein Großteil der Toten auf das Konto eines, aus einem Aktionismus heraus begangenen Behandlungsfehler geht. Gleiches gilt für vorzeitige Intubationen. Hier wird es sich zeigen, wie gewillt man sein wird, differenzierte Antworten auf differenzierte Geschehensabläufer zu ermitteln.
Es ist auch durchaus möglich, daß die Ärzte durch den schwulstigen Hype, der ihnen ungeahnte narzisstische Höhenflüge ermöglichte, erst recht dazu verleitet waren, schwere unerwogene Fehler zu machen.
Dieser Komplex wird zu betrachten sein. Auch hier gilt, daß die folge viele Ursachen hat und es sich um einen Ereigniskomplex handelt, nicht um eine erklärende Simplizität.
Montag, 4. Mai 2020
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