Amüsantes aus der juritstischen Einigkeitssekte.
Welche Polizei darf EU Recht vollstrecken ?
Die EU ist weder ein Staat noch eine Behörde, die irgendeiner Aufsicht durch die Staaten unmittelbar untersteht, denn ein gemeinsames Verwaltungsrecht gibt es nur hypothetisch, nicht kraft eines vom Souverän abgesegneten Zustandes.
Sonst würde man behaupten, daß in Frankreich auch deutsches Verwaltungsrecht gilt, oder in Deutschland französisches Offizialrecht.
In der Frage der Exekutiven ist "die EU" dem nationalen Richter entzogen:
Alleine dieser Umstand genügt um jede Strafverfügung der EU für nichtig zu erachten.
Es gibt auch keine europäischen oder internationale Haftbefehle, das sind Phantasiepapiere. Es gibt eine Amtshilfe und ein Amtshilfe ersuchen von einer Verfassungszelle an die andere.
"Die EU" ist wie "die katholische Kirche": Ein Markenname ohne wirkliche Staatsbefugnis.
Die EU hat nur die Macht, die ihr der Glaube beimisst.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen